Drucksache - 1213/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Planung von Bauten oder Gebäuden für Flüchtlingsunterkünfte in die federführende Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen fällt.
Begründung:
Um den Erfolg einer optimalen Integrationsarbeit zu gewährleisten, ist die Einbindung der Standortwahl in die Stadtplanung eine der wichtigsten Voraussetzungen und für den Erfolg ausschlaggebend, da alle anderen Maßnahmen hierdrauf aufbauen.
Der Antrag wurde am 24.01.2019 in der 18. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Wojahn Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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