Drucksache - 1209/V
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) Wie beurteilt das Bezirksamt die von SenBJF eingebrachte Schulgesetzänderung zur Gemeinschaftsschule und zu inklusiven Schwerpunktschulen, die nunmehr schulgesetzlich als Regelangebot der Berliner Schule ausgewiesen werden sollen.
2) Welche Konsequenzen ergeben sich aus den unter 1. genannten Schulgesetzänderungen für den Bezirk?
3) Hat die bislang einzige Gemeinschaftsschule im Bezirk, die Anna-Essinger-Schule, einen Einschulungsbereich und was ist diesbezüglich für die Zeit nach Inkrafttreten der Schulgesetzänderungen seitens des Bezirks geplant bzw. von SenBJF als Vorgabe zu erwarten?
4) Ist es richtig, dass der Bezirk bei der Genehmigung von inklusiven Schwerpunktschulen keinerlei Mitsprachrecht hat? Welche diesbezüglichen Planungen sind dem Bezirk bekannt und wie geht der Bezirk damit um?
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