Drucksache - 1208/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob beim Neubau auf dem ehemaligen Teltowwerft-Gelände der Schwerlastverkehr im inneren Bereich zwischen Sachtlebenstraße, Nieritzweg, Lupsteiner Weg sowie Windsteiner Weg und Breitensteinweg verhindert werden kann. Es soll ausschließlich der Kleinmachnower Weg für Zuwege genutzt werden. Dieser ist für die Dauer der Baumaßnahmen gegebenenfalls zu ertüchtigen und mit entsprechenden Verkehrszeichen kenntlich zu machen.
Begründung:
Den Anwohnern im genannten Bereich ist es nicht zuzumuten, dass Anlieferfirmen mit LKW durch das Wohngebiet fahren und dort für erheblichen Lärm, Dreck und Verkehrsprobleme sorgen, zumal die erwähnten Straßen dafür zu schmal ausgelegt sind.
Der Antrag wurde am 08.01.2019 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordndetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 16.01.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob beim Neubau auf dem ehemaligen Teltowwerft-Gelände der Schwerlastverkehr im inneren Bereich zwischen Sachtlebenstraße, Nieritzweg, Lupsteiner Weg sowie Windsteiner Weg und Breitensteinweg verhindert werden kann. Es soll ausschließlich der Kleinmachnower Weg für Zuwege genutzt werden. Dieser ist für die Dauer der Baumaßnahmen gegebenenfalls zu ertüchtigen und mit entsprechenden Verkehrszeichen kenntlich zu machen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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