Drucksache - 1198/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den dafür zuständigen Stellen dringend dafür einzusetzen, dass die Kinderrettungsstelle der Charité im Klinikum Benjamin-Franklin unbedingt erhalten bleibt.
Begründung:
Die Kinderrettungsstelle der Charité im Klinikum Benjamin-Franklin ist die einzige Kinderrettungsstelle im Südwesten Berlins. Vorhandene ambulante Praxen können nach 22 Uhr keine Versorgung sicherstellen. Ein anderes Krankenhaus bietet nur eine Teilversorgung für Kinder an. Der Wegfall der Rettungsstelle würde die Versorgungssituation dramatisch einschränken. Beispielsweise steht heute in Hamburg für Kindermedizin ein Bett für 2901 Bewohner zur Verfügung, in Berlin sind es 4687 Einwohner, für die rechnerisch ein Bett zur Verfügung steht.
Der Antrag wurde am 24.01.2019 in der 16. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den dafür zuständigen Stellen dringend dafür einzusetzen, dass die Kinderrettungsstelle der Charité im Klinikum Benjamin-Franklin unbedingt in fachlich angemessener Weise betrieben und erhalten bleibt.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den dafür zuständigen Stellen dringend dafür einzusetzen, dass die Kinderrettungsstelle der Charité im Klinikum Benjamin-Franklin unbedingt in fachlich angemessener Weise betrieben und erhalten bleibt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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