Drucksache - 1179/V  

 
 
Betreff: Berichterstattung des RBB zum Geisterhaus Gardeschützenweg 3 am 07.11.2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KrauseBV Krause
Verfasser:Krause 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 12.11.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie bewertet das Bezirksamt die im Onlineartikel zitierte Aussage des Amtsgerichts Charlottenburg: "Allein der Umstand, dass sich jemand nicht um sein Eigentum im Sinne der Sozialbindung kümmert, sondern es leer stehen lässt, reicht nicht für die Anordnung einer Betreuung."?

 

2)   Wie wird das Statement eines Juristen im Fernsehbeitrag der Abendschau beurteilt, wonach es sich das Bezirksamt in diesem Fall zu leicht macht und „eine billige Nummer" zu fahren versucht und es der richtige Weg wäre, die Immobilie zu sanieren und sich ggf. über eine Zwangsversteigerung das Geld vom Eigentümer zurückzuholen?

 

 

 

Hans-Walter Krause

 
 

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