Drucksache - 1177/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wer hat zu welchen Kosten für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die rechtliche Einschätzung bezüglich der beim Amtsgericht Charlottenburg beantragten Betreuung des Eigentümers Santosh A. angefertigt, und wie lautet die Einschätzung bezüglich Verfahrensdauer, Verfahrenskosten und Verfahrensausgang?
2) Gibt es weitere Schritte parallel zum Amtsgerichtsverfahren, und was plant das Bezirksamt, sollte der nun unternommene Versuch scheitern, den Eigentümer unter Betreuung zu stellen?
Hans-Walter Krause
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:
1) Wer hat zu welchen Kosten für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die rechtliche Einschätzung bezüglich der beim Amtsgericht Charlottenburg beantragten Betreuung des Eigentümers Santosh A. angefertigt, und wie lautet die Einschätzung bezüglich Verfahrensdauer, Verfahrenskosten und Verfahrensausgang? 2) Gibt es weitere Schritte parallel zum Amtsgerichtsverfahren, und was plant das Bezirksamt, sollte der nun unternommene Versuch scheitern, den Eigentümer unter Betreuung zu stellen? Es bedurfte keiner rechtlichen, Kosten verursachenden Einschätzung für den Antrag beim Amtsgericht. Die möglichen Rechtsinstrumente sind mehrfach geprüft worden. Die Anordnungen von Sicherheitsmaßnahmen wurden erlassen und umgesetzt. Gespräche mit dem Eigentümer und angeordnete Instandsetzungsmaßnahmen sind bis heute gescheitert. Ich möchte im Übrigen darauf hinweisen, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, zu dem das Bezirksamt keine Stellung nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin |
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