Drucksache - 1177/V  

 
 
Betreff: Nebelkerzen am Geisterhaus Gardeschützenweg 3?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KrauseBV Krause
Verfasser:Krause 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 12.11.2018
Schriftliche Beantwortung vom 16.11.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wer hat zu welchen Kosten für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die rechtliche Einschätzung bezüglich der beim Amtsgericht Charlottenburg beantragten Betreuung des Eigentümers Santosh A. angefertigt, und wie lautet die Einschätzung bezüglich Verfahrensdauer, Verfahrenskosten und Verfahrensausgang?

 

2)   Gibt es weitere Schritte parallel zum Amtsgerichtsverfahren, und was plant das Bezirksamt, sollte der nun unternommene Versuch scheitern, den Eigentümer unter Betreuung zu stellen?

 

 

 

Hans-Walter Krause

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Wer hat zu welchen Kosten für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die rechtliche Einschätzung bezüglich der beim Amtsgericht Charlottenburg beantragten Betreuung des Eigentümers Santosh A. angefertigt, und wie lautet die Einschätzung bezüglich Verfahrensdauer, Verfahrenskosten und Verfahrensausgang?

2)   Gibt es weitere Schritte parallel zum Amtsgerichtsverfahren, und was plant das Bezirksamt, sollte der nun unternommene Versuch scheitern, den Eigentümer unter Betreuung zu stellen?

Es bedurfte keiner rechtlichen, Kosten verursachenden Einschätzung für den Antrag beim Amtsgericht. Die möglichen Rechtsinstrumente sind mehrfach geprüft worden.

Die Anordnungen von Sicherheitsmaßnahmen wurden erlassen und umgesetzt. Gespräche mit dem Eigentümer und angeordnete Instandsetzungsmaßnahmen sind bis heute gescheitert.

Ich möchte im Übrigen darauf hinweisen, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, zu dem das Bezirksamt keine Stellung nimmt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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