Drucksache - 1171/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge prüfen, ob eine Videoüberwachung auf dem Grundstück Grunewaldstrasse 55, 12165 Berlin, insbesondere des anliegenden Parks, angebracht ist.
Begründung:
Der Park hinter der Schwartzschen Villa ist zu einem stadtbekannten Drogen- und Kriminalitätsschwerpunkt geworden. Dort werden viele Straftaten in Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz und andere Gewaltdelikte (u.a. der Mord an einem Obdachlosen) begangen. Um weitere Straftaten zu vermeiden, wäre es sinnvoll eine Videoüberwachungsanlage anzubringen. So könnte dieser schöne Park wieder für die Öffentlichkeit zurückgewonnen werden.
Der Antrag wurde am 13.12.2018 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 27. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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