Drucksache - 1159/V  

 
 
Betreff: Absolutes Halteverbot vor Quentin-Blake-Schule
Status:öffentlichAktenzeichen:750/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
28.11.2018 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
02.01.2019 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
06.02.2019 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
06.03.2019 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.03.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 07.11.2018
BE ST vom 06.03.2019
Beschluss vom 20.03.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert vor der Quentin-Blake-Schule, d.h. konkret zwischen Marshallstraße und Clayallee in Fahrrichtung Clayallee ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) anzuordnen und die Einhaltung dieser Anordnung regelmäßig vor allem zum Schulbeginn, wie aber auch zum Schulende zu überwachen und ggf. Verstöße des dann dort widerrechtlich ruhenden Verkehrs entsprechenden zu ahnden.

 

Begründung:

 

Die hiesige Antrag versteht sich als Ergänzung zum Beschluss der Drucksache 0913/V, nach dem das Verkehrschaos vor der Quentin-Blake- und die Biesalski Schule deutlich einzuschränken ist und so die Kinder auf ihrem Schulweg besser zu schützen sind. Die in der Drucksache 0913/V angeregten „Elterntaxistellen“ sollen das Ein- und Aussteigen der Schüler in bzw. aus den Bringefahrzeugen der jeweiligen Eltern aus den Eingangsbereichen der Schulen heraus an Nebenstellen verlagern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die so einsetzende Bündelung an diesen „Elterntaxistellen“ dazu führt, dass die Haltekapazitäten dort nicht ausreichen und so auch weiterhin Kinder unmittelbar vor den Schulen abgesetzt werden. Dies ist jedoch gerade nicht gewünscht und ist daher im Interesse der Übersicht vor der Schule zur Sicherheit der Kinder zu unterbinden.

 

 

Der Antrag wurde am 06.03.2019 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 20.03.2019 beschlossen:    

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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