Drucksache - 1156/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an den Straßen der Bezirksgrenzen das Richtzeichen 385-40 (41) (StVO) "Steglitz-Zehlendorf" sowie innerhalb des Bezirks an den Ortsteilgrenzen das Richtzeichen 385-40 (41) "Namen des Ortsteils" (z.B. Lankwitz) aufzuhängen.
Begründung:
Steglitz-Zehlendorf ist ein großer Bezirk und gliedert sich in Ortsteile. In den Ortsteilen sogar in Kieze, die keine offiziellen Ortsteile sind. Zur Erhöhung des Erkennungswertes für Ortsunkundige sowie Verdeutlichung der Ortsteile als identitätsstiftende Einheit, sollten diese Richtzeichen nach StVO aufgestellt werden.
Der Antrag wurde am 04.12.2018 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 27. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 16.01.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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