Drucksache - 1143/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Errichtung neuer Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte unter Beachtung des Zentrenkonzeptes an die Bedingung zu knüpfen, dass in weiteren Geschossen bzw. in der Regel über der Einzelhandelsfläche Wohnraum geschaffen wird.
Begründung:
Der Lebensmitteleinzelhandel "blockiert" eine Vielzahl von Flächen im Bezirk mit Flachbauten bzw. Eingeschossern für weiteren (privaten) Wohnungsbau. Gleichzeitig scheint der Markt für weiteren LMEH noch nicht gesättigt. Das Bezirksamt täte daher gut daran, durch die verpflichtende Verknüpfung von Wohnungsbau und LMEH einen positiven Beitrag zur wachsenden Stadt zu leisten. Mittlerweile haben auch Discounter wie Aldi das Potential auf ihren Flächen für Wohnungsbau erkannt und sind in das Geschäft mit sogenannten gemischtgenutzten Immobilien eingestiegen: www.aldi-nord.de/unternehmen/pressemitteilungen/ALDI-startet-Immobilienprojekt-im-Raum-Berlin.html. Trotzdem sollte das BA von seiner Steuerungsfunktion Gebrauch machen.
Der Antrag wurde am 12.02.2019 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Errichtung neuer oder dem Umbau bestehender Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte unter Beachtung des Zentrenkonzeptes zu prüfen, ob über der Geschäftsfläche in weiteren Geschossen Wohnraum geschaffen werden kann. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten zu prüfen, inwieweit bereits vorhandene oder zu erstellende Parkflächen von Supermärkten mit Wohnraum überbaut werden können.“
Begründung:
Der Lebensmitteleinzelhandel (LMEH) nimmt im Bezirk eine Vielzahl von Flächen mit Flachbauten bzw. Eingeschossern in Anspruch, die damit nicht für weiteren (privaten) Wohnungsbau genutzt werden können. Zugleich scheint der Markt für weiteren LMEH noch nicht gesättigt. Das Bezirksamt täte daher gut daran, durch die Verknüpfung von Wohnungsbau und LMEH einen positiven Beitrag zur wachsenden Stadt zu leisten. Dies kann auch den Druck zur Ausweisung von neuem, nicht unbegrenzt vorhandenem Bauland abschwächen. Auch wenn mittlerweile Discounter wie "Aldi" das Potential ihrer Verkaufsflächen für den Wohnungsbau erkannt haben und in das Geschäft mit sogenannten gemischtgenutzten Immobilien eingestiegen sind (www.aldinord.de/unternehmen/pressemitteilungen/ALDI-startet-Immobilienprojekt-im-RaumBerlin.html.), sollte das Bezirksamt von seiner Steuerungsfunktion Gebrauch machen.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 16 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
In der 56. Sitzung des Ältestenrats am 19.02.2019 sind die CDU- und die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 20.03.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Errichtung neuer oder dem Umbau bestehender Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte unter Beachtung des Zentrenkonzeptes zu prüfen, ob über der Geschäftsfläche in weiteren Geschossen Wohnraum geschaffen werden kann. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten zu prüfen, inwieweit bereits vorhandene oder zu erstellende Parkflächen von Supermärkten mit Wohnraum überbaut werden können.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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