Drucksache - 1129/V  

 
 
Betreff: Vergabekriterien Reinigung öffentlicher Gebäude in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV BaderBV Bader
Verfasser:Bader 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 06.11.2018
Schriftliche Beantwortung vom 20.11.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)  Wer entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Reinigungsfirmen zur Reinigung öffentlicher Gebäude?

 

2)  Welche Kriterien werden bei der Vergabe zugrunde gelegt, und wie werden sie gewichtet?

 

3)  Von welchem Mindestlohn wird bei der Vergabe ausgegangen?

 

4)  Wie wird gewährleistet, dass der ausgehandelte Stunden- bzw. der Mindestlohn nicht unterschritten wird, in dem sich die Arbeitszeit erhöhen muss, damit der Auftrag erledigt werden kann?

 

5)  Wer kontrolliert die Einhaltung der Standards?

 

 

 

Gerald Bader

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 14.11.2018 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

Vorab ist anzumerken, dass die hier gestellten Fragen schon in den schriftlichen Anfragen Schr.A. 085/V  (Arbeitssituation: der Bezirk Steglitz-Zehlendorf als Arbeits- und Auftragsgeber) Frage 4 und Schr.A. 168/V (Qualität der Schulreinigung im Bezirk) ausführlich beantwortet wurden.

 

Das Bezirksamt ist jedoch gerne bereit, diese Fragen hier in der bei einer Kleinen Anfrage erbetenen Kürze nochmals zu beantworten:

 

1) Wer entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Reinigungsfirmen zur Reinigung öffentlicher Gebäude?

Über Vergabe von Aufträgen entscheiden die jeweiligen für die Vergaben und Auftragserteilungen zuständigen Abteilungen und Fachbereiche.

Die Vergaben erfolgen auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A).

 

2) Welche Kriterien werden bei der Vergabe zugrunde gelegt, und wie werden sie gewichtet?

ngst wird bei Vergaben nicht mehr der Preis als einziges Kriterium festgelegt.

Die Kriterien sind unterschiedlich, je nach zuständigem Fachbereich

 

Im Bereich des Schul- und Sportamtes, beispielsweise werden bei der Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote folgende Gewichtungskriterien bei der Vergabe zugrunde gelegt:

niedrigste Preis

chste Reinigungsstundenzahl

chste Objektleiterstundenzahl

chste Vorarbeiterstundenzahl

durchgeführte Objektbesichtigungen

 

Im Bereich des Objektmanagements entfallen bei der Wertung:

65 % auf den Angebotspreis

20% auf die angebotenen Reinigungsstunden

15 % auf das Qualitsmanagement

 

3) Von welchem Mindestlohn wird bei der Vergabe ausgegangen?

Die im Bezirksamt tätigen Reinigungsfirmen, müssen gemäß den Vergabevorschriften, die

-       Eigenerklärung über die Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohns sowie die

-       Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit vorlegen.

Bei der Gebäudereinigung ist der "Lohntarif- und Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung" in seiner jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Danach sind derzeit für Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung) 10,30 € ab 01.01.2018 zu zahlen; in der Lohngruppe 6 (Glasreinigung) beträgt der Mindestlohn 13,55 €.

 

4) Wie wird gewährleistet, dass der ausgehandelte Stunden- bzw. Mindestlohn nicht unterschritten wird, in dem sich die Arbeitszeit erhöhen muss, damit der Auftrag erledigt werden kann?

5) Wer kontrolliert die Einhaltung der Standards?

Betreffend das Objektmanagement tragen die Reinigungskräfte tragen ihre tägliche Anwesenheitszeit in eine Liste ein, die dann überprüft wird. 

Bei den im Bereich des Schul- und Sportamt liegenden Gebäuden werden die stichprobenartigen Kontrollen von Mitarbeitern des Schul- und Sportamtes durchgeführt.

Bei allen Überprüfungen konnten keine Verstöße festgestellt werden. Alle Personen verfügten über einen Arbeitsvertrag. Die in den Lohnabrechnungen aufgeführten Stundensätze waren tarifkonform und die abgerechneten Arbeitsstunden deckten sich weitgehend mit den Vorort erbrachten Leistungen.

Die Einhaltung der Standards wird auch im Objektmanagement stichprobenhafte kontrolliert.

Zudem gibt es z.B. in den Gebäuden des Objektmanagement ein Beschwerdemanagement, welches sich um Beschwerden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 
 

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