Drucksache - 1125/V  

 
 
Betreff: Grundschule in freier Trägerschaft am Buschgraben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KellermannBV Kellermann
Verfasser:Kellermann 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 06.11.2018
Schriftliche Beantwortung vom 22.11.2018

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Besitzt das Bezirksamt Grundstücke, die im weiteren Sinne für den Bau der neuen Schule benötigt werden oder hat es diese bereits an den Kirchenkreis veräußert?

 

2)   Wie ist der aktuelle und langfristige Bedarf in den Schulplanungsregionen Zehlendorf-Süd und Zehlendorf?

 

3)   Wie schätzt das Bezirksamt in Hinblick auf diese Zahlen den Bedarf der neuen Schule ein?

 

4)   Was plant das Bezirksamt zur Sicherung bzw. Stärkung der Grundschule am Buschgraben?

 

 

 

Jan Kellermann

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1)   Besitzt das Bezirksamt Grundstücke, die im weiteren Sinne für den Bau der neuen Schule benötigt werden oder hat es diese bereits an den Kirchenkreis veräert?

Das Bezirksamt ist Eigentümer des Flurstücks 111, Flur 2 Gemarkung Düppel mit einer Gesamtfläche von 1.415 qm. Dieses langgezogene Grundstück an der West- bzw. Nordseite des Kirchengrundstücks ist an den Verein Öko-Garten Am Buschgraben e.V. verpachtet und eingezäunt.

Dieses Grundstück soll an die Evangelische Kirche verkauft oder in Erbpacht abgegeben werden, um es als Freifläche bzw. Schulgarten zu nutzen.

Damit ein geplantes Projekt der zukünftigen Schule mit dem Verein Öko-Garten durchgeführt werden kann, plant das Bezirksamt einen ca. 7 x 35 m großen Streifen der Grünfläche an der Nordseite des Grundstücks an die Evangelische Kirche zu verpachten.

Das Schul- und Sportamt hat keine Grundstücke dort im Besitz oder bereits veräert. Im Fachvermögen der Abteilung Bildung, Kultur, Sport und Soziales liegt lediglich die Liegenschaft der Grundschule am Buschgraben mit der Adresse Ludwigsfelder Str. 43-47.

 

2)   Wie ist der aktuelle und langfristige Bedarf in den Schulplanungsregionen Zehlendorf-Süd und Zehlendorf?

Es besteht kein Bedarf an neuen staatlichen Schulplätzen für die hier infrage kommenden Regionen. Die Schulplanungsregion Zehlendorf-Süd, bestehend aus der Grundschule am Buschgraben, der Süd-Grundschule und der Schweizerhof-Grundschule, verzeichnet eine stabile Grundschulbevölkerungentwicklung.

In dieser Planungsregion stehen insgesamt jedes Jahr mindestens 13,5 Schulzüge zur Versorgung der Schulpflichtigen bereit. Pro Zug werden 144 Kinder beschult, mithin insgesamt 1944 Plätze.

In der Schulplanungsregion Zehlendorf, bestehend aus der Nord-GS, der Johannes-Tews GS, der Zinnowwald-GS und dem Grundschulzweig der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule sowie dem Pestalozzi-Förderzentrum werden mindestens 14 Züge bereit gestellt, mithin insgesamt 2016 Plätze. Nach den uns vorliegenden Prognosen sinkt die Zahl der Grundschüler von 2550 (2018) auf 2210 im Jahr 2022.

Die Versorgung mit staatlichen Schulplätzen ist ausreichend, da nicht 100 Prozent aller gemeldeten Kinder ihre Schulpflicht in einer staatlichen Grundschule im Bezirk nachkommen und auf Schulen in freier Trägerschaft ausweichen.

 

3)   Wie schätzt das Bezirksamt im Hinblick auf diese Zahlen den Bedarf der neuen Schule ein?

Die vom Bezirk zu verantwortende Schulplanung bezieht sich nur auf vorhandene oder neu zu schaffende staatliche Schulen. Schulen in privater Trägerschaft können sich ohne Abstimmung mit dem bezirklichen Schulträger gründen. Sie bedürfen der Kontrolle und Genehmigung durch die Senatsbildungsverwaltung.

 

4)   Was plant das Bezirksamt zur Stärkung bzw. Sicherung der Grundschule am Buschgraben?

Es gibt die Möglichkeit, der Grundschule am Buschgraben einen eigenen Einschulungsbereich zuzuweisen. Mit dieser Maßnahme verbinden wir die Hoffnung, der Schule eine stabilere Schülerschaft zu ermöglichen. Dies wird zeitnah Inhalt von Gesprächen zwischen Schulamt und Schule sein.

Die Schule ist in den letzten 10 Jahren baulich und auch in den Außenanlagen vom Schulträger saniert worden.

Darüber hinaus muss ich hier erneut darauf verweisen, dass das Bezirksamt nach § 109 Abs. 1 Schulgesetz Berlin nur Träger der äeren Schulangelegenheiten ist. Eine Einmischung in die innere Organisation der Schule verbietet sich von Seiten des Bezirksamtes daher.

Zusammen mit der Schulaufsicht hat daher zuvorderst die Schule die Aufgabe, ihr Profil neu zu gestalten und dadurch einer interessierten Elternschaft den Zugang zu erleichtern. Hierzu wird es in Abstimmung mit der Schulaufsicht zu einer verwaltungsinternen Beratung kommen, damit alle Möglichkeiten angesprochen werden und soweit vorbereitet werden können, dass die Schulkonferenz eine Entscheidungsmöglichkeit hat, wie die inhaltliche Ausgestaltung der Grundschule am Buschgraben in nächster Zukunft aussehen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen