Drucksache - 1112/V  

 
 
Betreff: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Status:öffentlichAktenzeichen:586/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 30.10.2018
Anlage
Beschluss vom 14.11.2018

1. Gegenstand der Vorlage: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

 

2. Berichterstatter:  Bezirksstadtrat Frank Mückisch

 

3. Beschlussentwurf:  Die Bezirksverordnetenversammlung hlt die in der Anlage aufgeführten 8 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.

 

4. Begründung:  Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstesr die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2017 31.12.2020.

 

5. Rechtsgrundlage:  § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nr.n 11 (1) und 12 der VV EaD

 

6. Finanzielle Auswirkungen:  Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,00 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und -vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.

 

 

 

Michael Karnetzki      Frank Mückisch

Stellv. Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

 

Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 14.11.2018 beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hlt die in der Anlage aufgeführten 8 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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