Drucksache - 1100/V  

 
 
Betreff: Benachrichtigung zur Einschulung an Erziehungsberechtigte schulpflichtiger Kinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KrauseBV Krause
Verfasser:Krause 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 12.10.2018
Schriftliche Beanwortung vom 24.10.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie werden und wurden die Erziehungsberechtigten von (zukünftig) schulpflichtigen Kindern in Steglitz-Zehlendorf über den Anmeldezeitraum (in diesem Jahr vom 4. bis 18. Oktober) informiert?

 

2)   Erhalten die Erziehungsberechtigten eine Benachrichtigung über den Anmeldezeitraum und die Einzugsgrundschule?

 

3)   Wenn ja: In welcher Form und durch wen?

 

4)   Wenn nein: Warum nicht?

 

5)   Wenn nein: Wie werden die Erziehungsberechtigten dann auf den Anmeldezeitraum und ihre Einzugsgrundschule aufmerksam gemacht?

 

 

 

Hans-Walter Krause

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich in Vertretung von Herrn Bezirksstadtrat Mückisch wie folgt:

 

1)   Wie werden und wurden die Erziehungsberechtigten von (zukünftig) schulpflichtigen Kindern in Steglitz-Zehlendorf über den Anmeldezeitraum (in diesem Jahr vom 4. bis 18. Oktober) informiert?

Die Erziehungsberechtigten der zum Schuljahr 2019/2020 schulpflichtig werdenden Kinder werden von der jeweils zuständigen Grundschule schriftlich vor Beginn des Anmeldezeitraums über den Anmeldezeitraum informiert.

r 2 Schulen hat das Schulamt ersatzweise aufgrund personeller Engpässe im Schulsekretariat die jeweiligen Informationen schriftlich erteilt.

 

2)   Erhalten die Erziehungsberechtigten eine Benachrichtigung über den Anmeldezeitraum und die Einzugsgrundschule?

und

3)   Wenn ja: In welcher Form und durch wen??

Siehe jeweils Antwort zu 1.

 

4)   Wenn nein: Warum nicht?

und

5)   Wenn nein: Wie werden die Erziehungsberechtigten dann auf den Anmeldezeitraum und ihre Einzugsgrundschule aufmerksam gemacht?

Entfällt jeweils gem. Antwort zu 1.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 
 

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