Drucksache - 1097/V
1. Gegenstand der Vorlage:Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2017
2. Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3. Beschlussentwurf:Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.112.170,57 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.182.312,32 EUR.
4. Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- und außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben bzw. durch nachträgliche Zuweisungserhöhung (Basiskorrektur) ausgeglichen.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).
Die im Einzelnen zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
5. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 7 LHO
6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2017.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen teilweise im Zusammenhang mit der Einrichtung von Beschäftigungspositionen (siehe Einzelfallerläuterung)
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 01.11.2018 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 14.11.2018 beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.112.170,57 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.182.312,32 EUR.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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