Drucksache - 1097/V  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichAktenzeichen:588/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
01.11.2018 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.10.2018
Anlage
BE HHPV vom 01.11.2018
Beschluss vom 14.11.2018

1. Gegenstand der Vorlage:Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2017

 

2. Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

 

3. Beschlussentwurf:Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.112.170,57 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.182.312,32 EUR.

 

4. Begründung:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- und außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben bzw. durch nachträgliche Zuweisungserhöhung (Basiskorrektur) ausgeglichen.

 

Über- und aerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).

 

Die im Einzelnen zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

5. Rechtsgrundlage:

§ 37 Abs. 7 LHO

 

6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2017.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen teilweise im Zusammenhang mit der Einrichtung von Beschäftigungspositionen (siehe Einzelfallerläuterung)

 

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 01.11.2018 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 14.11.2018 beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.112.170,57 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.182.312,32 EUR.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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