Drucksache - 1082/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie erklärt das Bezirksamt den zeitlichen Verzug der Herausgabe der Grundschulbroschüre für das Schuljahr 2019/2020, und wann ist mit der Herausgabe zu rechnen?
2) Warum ist die „alte“ Broschüre für das Schuljahr 2018/ 2019 immer noch im Internet zu sehen und stiftet durch die hier angegebenen Daten der Anmeldefristen Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern?
3) Warum wiederholt das Bezirksamt denselben Fehler wie im Vorjahr, wo die Broschüren ebenfalls erst verspätet und somit unnütz für die Eltern der einzuschulenden Kinder veröffentlicht wurden?
4) Hält das Bezirksamt die verzögerte Herausgabe und damit verzögerte Information der Eltern für tragbar, die ja bereits im Zeitraum 04.10. – 17.10. ihre Kinder in der Grundschule anmelden mussten?
Jan Kellermann
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich in Vertretung von Herrn Bezirksstadtrat Mückisch wie folgt:
1) Wie erklärt das Bezirksamt den zeitlichen Verzug der Herausgabe der Grundschulbroschüre für das Schuljahr 2019/2020, und wann ist mit der Herausgabe zu rechnen? Eine Grundschulbroschüre wird aus Kostengründen nicht mehr aufgelegt. Die früher in der Broschüre vorgehaltenen Informationen sind auf der Homepage des Schulamtes auf aktuellem Stand entsprechend hinterlegt.
2) Warum ist die „alte“ Broschüre für das Schuljahr 2018/2019 immer noch im Internet zu sehen und stiftet durch die hier angegebenen Daten der Anmeldefristen Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern? Die alte Broschüre ist bereits von der Homepage genommen worden. Meldungen von Bürgern, wonach die zuletzt eingestellte Broschüre hinsichtlich des Anmeldezeitraumes für Verwirrung gestiftet haben soll, sind hier nicht zur Kenntnis gelangt. Die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder werden direkt von der jeweils zuständigen Schule vorab entsprechend schriftlich informiert. Der Anmeldezeitraum für die Grundschüler zum Schuljahr 2019/2020 wurde zudem auch an mehreren Stellen über die Homepage des Schulamtes kommuniziert.
3) Warum wiederholt das Bezirksamt denselben Fehler wie im Vorjahr, wo die Broschüren ebenfalls erst verspätet und somit unnütz für die Eltern der einzuschulenden Kinder veröffentlicht wurden? Entfällt nach Antwort zu 1.
4) Hält das Bezirksamt die verzögerte Herausgabe und damit verzögerte Information der Eltern für tragbar, die ja bereits im Zeitraum 04.10.-17.10. ihre Kinder in der Grundschule anmelden müssen? Entfällt ebenfalls nach Antwort zu 1.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Schellenberg Bezirksstadträtin
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