Drucksache - 1054/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen das belgische Modell der Entlohnung von haushaltsnahen Dienstleistungen auch in Steglitz-Zehlendorf eingeführt werden kann, um z.B. die illegalen Beschäftigungen in diesem Dienstleistungsbereich auszutrocknen.
Begründung:
In Belgien erwerben private Haushalte Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen bei den kommunalen Verwaltungen und lösen diese dann bei einem lokalen, zertifizierten Dienstleister ein. Der belgische Staat bezuschusst die Schecks und übernimmt die Sozialabgaben für die bei solchen Dienstleistern Beschäftigten. Auf diese Weise ist in Belgien der Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen in illegalen Beschäftigungen innerhalb eines Jahres nahezu ausgetrocknet worden. Seit dem 1. März 2017 läuft das Modellprojekt in den Arbeitsagenturen Aalen und Heilbronn, Projektende ist Februar 2019. Mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Mio Euro finanzieren BMFSFJ, RD Baden-Württemberg, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Stiftung Diakonie das Projekt. Quelle: BMFSFJ, Pressemitteilung vom 21.04.2017: „Projektstart: Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen" Das belgische Modell www.ostbelgienlive.be/Desktopdefault.aspx/tabid-268/501_read-27808
Der Antrag wurde am 23.01.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
Der Betreff wird geändert von „Einführung des belgischen Modells für haushaltsnahe Dienstleitungen“ in „Einführung des belgischen Modells für haushaltsnahe Dienstleistungen.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Ammer Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 27.02.2019 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 20.03.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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