Drucksache - 1038/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Neuanlage von Radwegen und Fahrradstraßen darauf zu achten, dass diese weiterhin eine rote Flächenmarkierung erhalten.
Begründung:
Traditionell sind Radwege in der Fläche Rot markiert. Die Verwendung der Farbe Rot in seiner Signalwirkung dient der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und darüber hinaus. Irritationen in der Einfärbung neugestalteter Radwege oder Fahrradstraßen wird durch Illustrationen in den Medien hervorgerufen. Hier werden abweichend der gängigen Farbe Rot auch blau oder grün verwendet. Diese sollen aus Sicherheitsgründen keine Anwendung finden.
Am 15.10.2018 hat die AfD-Fraktion ihren Antrag zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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