Drucksache - 0988/V  

 
 
Betreff: Kommt jetzt endlich der Milieuschutz für bedrohte Mieter*innen in Steglitz-Zehlendorf oder zünden CDU und Grüne solange weitere Nebelkerzen, bis die Verdrängung vollständig abgeschlossen ist?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 12.09.2018

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Warum hat die Bezirksbürgermeisterin sich knapp sechs Wochen Zeit gelassen, um sich infolge des BVV-Beschlusses Nr. 467/V vom 16. Mai 2018 („Milieuschutz: Voraussetzungen durch den Senat schaffen!“) an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu wenden? Und warum hat die Bezirksbürgermeisterin sich fast sieben Wochen Zeit gelassen, um die BVV über die Antwort von Staatssekretär Scheel zu informieren? Wird der Frage des bestmöglichen Schutzes von Mieter*innen in Steglitz-Zehlendorf vor Verdrängung seitens des Bezirksamtes keine Priorität eingeräumt?

 

2)   Wie stellt sich das Bezirksamt zum Schreiben von Staatssekretär Scheel vom 7. Mai 2018 an die Bezirksbürgermeisterin der CDU, in dem darauf hingewiesen wird, dass aufgrund der hohen Dynamik auf dem Berliner Wohnungsmarkt von den Bezirksämtern in kurzer Abfolge statistische Daten zu erheben als auch örtliche Prozesse zu beobachten sind und ggf. mit dem Instrument der sozialen Erhaltungsverordnung zu reagieren sei?

 

3)   Wurde das im Schreiben unterbreitete Hilfsangebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – abgesehen vom oben erwähnten BVV-Beschluss – in den letzten vier Monaten in Anspruch genommen? Plant das Bezirksamt in den nächsten Monaten eine engere Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat beim Thema Milieuschutz?

 

4)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die relevanten und aktuellen Daten zu Aufwertung und Verdrängung nur mit dem Instrument des Feinscreening zu ermitteln sind?

 

5)   Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, wie viele der aktuell ca. 300.000 Einwohner*innen im Bezirk

a)   in den letzten zwei Jahren den Bezirk verlassen mussten, weil sie sich die ortsüblichen Mieten (z. B. infolge von Modernisierungen) nicht mehr leisten konnten?

b)   aktuell von Verdrängungen und Luxusmodernisierungen bedroht sind?

c)   in Habachtstellung sind, weil die Mietzahlungen bereits jetzt einen erheblichen Teil des Haushaltseinkommens ausmachen und ein weiterer Anstieg der Mietkosten einen Auszug und das Verlassen des Bezirkes zur Folge hätte?

d)   sich trotz zu kleinen Wohnraums (z. B. aufgrund von Familiennachwuchs) keine größere Wohnung leisten können, weil die Mietpreisentwicklung der Einkommensentwicklung davongelaufen ist?

 

6)   Werden jetzt, wo die Senatsverwaltung eindeutig festgestellt hat, dass es für Steglitz-Zehlendorf keine gesonderten Kriterienkataloge für Grobscreenings geben muss und geben wird, endlich die Planungsräume mit hohen Auffälligkeiten (beispielsweise am Botanischen Garten) einem zur Einführung von Milieuschutzgebieten zwingend erforderlichen Feinscreening unterzogen? Oder hält das Bezirksamt weiterhin an der Annahme fest, es gäbe in Steglitz-Zehlendorf keine Aufwertung von Wohnquartieren und eine damit einhergehende Verdrängung? Warum ist aus Sicht des Bezirksamtes am Botanischen Garten kein Feinscreening notwendig und die Ausweisung von Milieuschutzgebieten nicht angezeigt?

 

7)   Wie beurteilt das Bezirksamt den von mehr als 130 Menschen aus der Lankwitzer Eisenbahnsiedlung unterzeichneten Offenen Brief, in dem die Unterstützung der Bezirks-, Landes-, und Bundespolitik gegen aktuelle Verdrängungen sowie die schnellstmögliche Ausweisung von Milieuschutzgebieten gefordert wird? Ist aus Sicht des Bezirksamtes die Ausweisung eines Milieuschutzgebietes hier angezeigt? Erscheint ein Feinscreening sinnvoll? Wenn nein, warum nicht?

 

8)   Wie beurteilt das Bezirksamt die anderen zahlreichen Hilferufe aus unserem Bezirk von z.B.

a)   Bewohner*innen von Immobilien der Deutschen Wohnen rund um die Argentinische Allee,

b)        Bewohner*innen von Immobilien der Vonovia in Lankwitz,

c)   Bewohner*innen einer Immobilie von Grünes Wohnen Clayallee 225 GmbH & Co KG in der Waltraudstraße? Machen sich diese Menschen aus Sicht des Bezirksamtes unbegründete Sorgen?

 

9)   Kann sich das Bezirksamt vorstellen, dass infolge des Baus vieler hochpreisiger Wohnungen und Einfamilienhäuser in Lichterfelde-Süd negative Effekte durch Aufwertungen und Mietsteigerungen für Mieter*innen in der Thermometersiedlung entstehen werden? Wenn ja, was gedenkt das Bezirksamt dagegen zu tun? Wenn nein, wie kommt das Bezirksamt zu dieser Auffassung, und welche Parameter hat es diesbezüglich vorher geprüft?

 

10)    Glaubt das Bezirksamt, genügend Anstrengungen zu unternehmen, um bezahlbaren Wohnraum im Bezirk zu schaffen? Warum wurden an zwei der größten Wohnungsbauvorhaben im Bezirk überhaupt keine günstigen Wohnungen mit den Großinvestoren vereinbart (Steglitzer Kreisel, CG-Gruppe) oder aber ganz bewusst durch Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages zum Stichtag 31. Juli 2018 dafür gesorgt, dass der Investor nur 25 % anstatt 30 % Sozialwohnungen bauen muss (Lichterfelde-Süd, Groth Gruppe).

 

11)              Was sind die nächsten Schritte des Bezirksamtes, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum für Normal- und Geringverdiener in Steglitz-Zehlendorf zu schaffen? Mit welcher Entwicklung hinsichtlich der Einwohner*innenzahlen, vorhandenen Wohnungen und Häuser sowie Mietpreisen pro Quadratmeter rechnet das Bezirksamt angesichts dieser Pläne in den nächsten fünf beziehungsweise zehn Jahren in den jeweiligen Ortsteilen

a) Dahlem

b) Lankwitz

c) Lichterfelde

d) Nikolassee

e) Schlachtensee

f) Steglitz

g) Wannsee und

h) Zehlendorf.

 
 

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