Drucksache - 0980/V
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) Seit wann plant das Bezirksamt die Nutzung des Grundstücks Osteweg 53/63 als Standort für einen Schulausweich-Standort („Drehscheibe“) bzw. Schulstandort, nachdem der Bau der Kopernikus-Oberschule an diesem Standort dem Bezirksamt im gegebenen Kostentrahmen nicht möglich gewesen ist?
2) Wann wurden diese Pläne im Schulausschuss vorgestellt und erläutert? Mit welchem Ergebnis?
3) Welcher Schultyp soll an dem Standort betrieben werden? Wie ist die Entscheidung gefallen und wie passt sich diese Entscheidung in die lokale Infrastruktur sowie die bezirkliche Schullandschaft ein?
4) Wann hat die zuständige Bezirksstadträtin die Rückübertragung der Grundstücke ins Fachvermögen „mit dem Ziel der Daseinsvorsorge“ beantragt, und welche realistischen Chancen bestehen, dass Lifo bzw. SenFin das Grundstück wieder herausgeben, nachdem dafür schon konkrete Planungen für Flüchtlingsunterkünfte vorgenommen wurden?
5) Wann sollen die Gebäude für die Aufnahme von Schulen bereit stehen (Drehscheibe), wenn deren Stammhäuser einer kompletten Renovierung unterzogen werden, und welche Zeitpläne gibt es dafür?
6) Ist es zutreffend, dass die Schule/Drehscheibe nebst Sporthalle im Schulentwicklungsplan, Investitionsplanungen und die Ausgaben im Haushaltsplan des Bezirks nirgendwo erwähnt wird? Warum?
7) Von wem und wann wurde welches Nutzungskonzept in einer gemeinsamen Sitzung mit der für die Schulbauoffensive des Senats verantwortlichen Bereiche im Beisein von Staatssekretär Rackles und der Senatsfinanzverwaltung vorgestellt und ein Nutzungskonzept eingereicht?
8) Ist diese „Vorstellung“ eines Nutzungskonzeptes für eine Schule in einer „Besprechung“ der übliche Weg, um eine Finanzierung für ein solches Vorhaben ohne eine konkrete Kostenermittlung zu erlangen, und wie wird dieser „Antrag“ weiterverfolgt, und wer sind die konkreten Ansprechpartner bei den beteiligten Senatsverwaltungen?
9) Wie stellt sich das Bezirksamt eine Entscheidung der Senatsverwaltungen über die Errichtung und Finanzierung einer Schule vor, wenn es dafür „keine konkreten Planungen“ gibt, wie das Bezirksamt in der Beantwortung der vorigen Großen Anfrage zu diesem Thema einräumt?
10) Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass der Bau einer Schule, ohne dass der Bezirk „Eigentümer“ des Grundstücks ist, es eine konkrete Planung dafür ebenso wenig existiert, wie eine Finanzplanung sowie deren Sicherstellung oder eine existierende Wirtschaftlichkeitsprüfung auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg haben wird? |
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