Drucksache - 0952/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, vor der Einberufung des bezirklichen Fahrrats nach § 36 (8) des Mobilitätsgesetzes dessen Größe und Zusammensetzung mit der BVV abzustimmen. Neben Vertretern der Radfahrenden sollen dabei auch Vertreter der zu Fuß Gehenden, von mobilitätseingeschränkten Menschen und des Wirtschaftsverkehrs in den Fahrrat berufen werden.
Begründung: erfolgt mündlich.
Der Antrag wurde am 06.03.2019 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 10.04.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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