Drucksache - 0942/V  

 
 
Betreff: Straßenbauarbeiten in der Feuerbachstraße im Umfeld der Körnerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV ThimmBV Thimm
Verfasser:Thimm 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 18.06.2018
Schriftliche Beantwortung vom 28.06.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)        Erstrecken die in der Pressemitteilung Nr. 436 vom 08.08.2018 angekündigten Bauarbeiten in der Feuerbachstraße sich auch auf die Realisierung des Beschlusses der BVV Steglitz-Zehlendorf Nr. 113/V aus der 10. Sitzung der BVV vom 21.06.2017?

 

2)        Wenn ja zu (1), in welcher Form wird der Beschluss Nr. 113/V nun umgesetzt. Gibt es Einschränkungen oder Änderungen zum Beschluss Nr. 113/V? Wie sehen die konkreten Planungen aus?

 

3)        Wenn nein zu (1), wie weit ist die Planung zur Umsetzung des Beschluss Nr. 113/V bereits fortgeschritten? Gibt es eine Angabe, wann der Beschluss in die Tat umgesetzt wird? Und werden dann zur Umsetzung des Beschlusses die Bau-Ergebnisse der jetzt durchgeführten Arbeiten tangiert?

 

4)        Wenn nein zu (1), warum wurden die Anforderungen des Beschlusses Nr. 113/V bei der jetzigen Bauausführung planerisch nicht berücksichtigt? Welche Stelle ist für diese Planungen verantwortlich? Hat man diese Stelle bei Bekanntwerden der jetzigen Planungen darauf hingewiesen, dass der Beschluss Nr. 113/V ebenfalls zur Umsetzung ansteht? Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

Andreas Thimm

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 20.06.2018 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1)   Erstrecken die in der Pressemitteilung Nr. 436 vom 08.08.2018 angekündigten Bauarbeiten in der Feuerbachstraße sich auch auf die Realisierung des Beschlusses der BVV Steglitz-Zehlendorf Nr. 113/V aus der 10. Sitzung der BVV vom 21.06.2017?

Nein. Wie den Erläuterungen zu der investiven Baumaßnahme 3800/73829 im Haushaltsplan zu entnehmen ist, war von Anfang an (nur) vorgesehen, die erheblichen Fahrbahnschäden in der Feuerbachstraße zu beseitigen, um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. 

Auch nach erneuter Prüfung ist es leider nicht möglich, die durch BVV-Beschluss Nr. 113/V geforderte „Gehwegüberfahrt“ zusätzlich im Rahmen dieser Baumaßnahme zu realisieren, weil sie zum einen außerhalb des eigentlichen Baubereichs liegt und zum anderen, weil das Geld schon verstärkt werden musste, um die ursprüngliche Baumaßnahme beauftragen zu können. Für weitere Baumaßnahmen ist kein Geld im Titel für Investitionsmaßnahmen vorhanden.

 

2)   Wenn ja zu (1), in welcher Form wird der Beschluss Nr. 113/V nun umgesetzt. Gibt es Einschränkungen oder Änderungen zum Beschluss Nr. 113/V? Wie sehen die konkreten Planungen aus?

Entfällt.

 

3)   Wenn nein zu (1), wie weit ist die Planung zur Umsetzung des Beschluss Nr. 113/V bereits fortgeschritten? Gibt es eine Angabe wann der Beschluss in die Tat umgesetzt wird? Und werden dann zur Umsetzung des Beschlusses die Bau-Ergebnisse der jetzt durchgeführten Arbeiten tangiert?

Aufgrund personeller Engpässe hat noch keine konkrete Planung zur Umsetzung des BVV-Beschlusses stattgefunden. Seit über zwei Jahren ist kein/e Sachbearbeiter/in „Planung und Entwurf“ im Fachbereich Tiefbau des Straßen- und Grünflächenamtes mehr vorhanden. Es wird versucht, diese Stelle in Kürze wieder zu besetzen. Dann kann sich der FB Tiefbau auch um die Umsetzung dieses Beschlusses kümmern.

Im Rahmen dieser Planung muss dann auch geprüft werden, welche Veränderungen im Straßenland insbesondere an den Anlagen der Straßenentwässerung erforderlich werden. Es ist also nicht so, dass lediglich eine Gehwegüberfahrt bzw. -aufpflasterung gebaut werden müsste, es werden viele begleitende Bauarbeiten erforderlich werden, die diese Maßnahme auch deutlich verteuern können. Wenn klar ist, wie die Gehwegüberfahrt bzw. aufpflasterung gebaut werden sollte, muss sich das Bezirksamt auch noch um eine Finanzierung kümmern. Hier besteht aber die Hoffnung, dass eine solche Maßnahme in den Topf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußnger“llt und aus diesen Mitteln finanziert werden würde.

Da der Baubereich der investiven Baumaßnahme erst in Höhe der Lauenburger Straße beginnt und von da aus bis zur Thorwaldsenstraße verläuft, wird die Einmündung der Körnerstraße, die im BVV-Beschluss gemeint ist, von dieser Baumaßnahme nicht tangiert. Die Ausgangssituation bleibt an dieser Stelle also die gleiche.

 

4)   Wenn nein zu (1), warum wurden die Anforderungen des Beschlusses Nr. 113/V bei der jetzigen Bauausführung planerisch nicht berücksichtigt? Welche Stelle ist für diese Planungen verantwortlich? Hat man diese Stelle bei Bekanntwerden der jetzigen Planungen darauf hingewiesen, dass der Beschluss Nr. 113/V ebenfalls zur Umsetzung ansteht? Wenn nein, warum nicht?

Neben der bereits erwähnten personellen Situation war die investive Baumaßnahme von Anfang an so angelegt, dass die gravierenden Fahrbahnschäden im Fokus standen, die grundhaft saniert werden müssen. Dieses Bauvorhaben hat der für die Planung und Umsetzung verantwortliche Fachbereich Tiefbau des Straßen- und Grünflächenamtes schon planen (lassen), lange bevor der BVV-Beschluss 113/V gefasst wurde.

Eine nachträgliche Aufnahme des Beschlussanliegens in die Planung hätte zu Verzögerungen und Mehrkosten geführt, die im Rahmen der investiven Maßnahme unbedingt vermieden werden mussten. Sobald sich die personelle Situation verbessert hat, wird sich der FB Tiefbau um die Planung und Umsetzung des BVV-Beschlusses Nr. 113/V kümmern und mit einer Vorlage zur Kenntnisnahme die BVV über das Veranlasste informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 

 
 

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