Drucksache - 0890/V  

 
 
Betreff: Gibt es eine Planung für eine Schule und Sporthalle am Standort Osteweg 53/63?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 12.06.2018
Schriftliche Beantwortung vom 09.07.2018

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Wann wurde der Schulbau - Standort im B-Plan XII – 301 festgelegt und welche konkreten Pläne gab es für eine Schule mit Sporthalle und wenn ja, welche (Grundschule, Sekundarschule, Gymnasium, konkrete Lage, Fläche, Anzahl der Schüler/innen pp.) und woran sind die Pläne gescheitert?

 

2)   Warum befindet sich das Grundstück nicht mehr im Fachvermögen des zuständigen Amtes, wenn doch schon immer eine Schule geplant war?

 

3)   Hat der Bezirk eine Bedarfsanalyse vorgenommen, die einen Schulstandort in einer bestimmten Qualität dort rechtfertigt und wie waren die Ergebnisse zu den Bedarfen?

 

4)   Wo wird die Schule nebst Sporthalle im Schulentwicklungsplan oder der Investitionsplanung erwähnt und die Ausgaben im Haushaltsplan des Bezirks veranschlagt?

 

5)   Ist die Errichtung der Schule bereits mit der Senatsschulverwaltung abgestimmt und welche Kosten und Leistungen werden vom Land Berlin übernommen?

 

6)   Wurde diese Schule im Rahmen der Schulbauoffensive angemeldet, was eine unbedingte Voraussetzung für das Vorhaben als Auslagerungsstandort wäre? Wenn „Nein“ warum nicht?

 

7)   Liegen aktuelle, konkrete Planungen für eine Schule mit Sporthalle am Standort Osteweg vor, wenn ja, warum sind diese dem zuständigen Ausschuss nicht bekannt?

 

8)   Ist eine für den sehr heruntergekommenen denkmalgeschützten Bestandsbau und dessen wahrscheinlich sehr kostenintensive Instandsetzung zu Schulzwecken sowie den Bau einer Sporthalle eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen worden und welche Ergebnisse hatte diese und mit welchem Finanzaufwand – insgesamt – wird für die Errichtung/Herrichtung der Gebäude nebst Sporthalle gerechnet?

 

9)   Welche konkreten Bauplanungsunterlagen gibt es bereits und wo lassen sich diese einsehen?

 

10)    Wie und wann erfolgt die Ausschreibung für die Errichtung der Gebäude und inwieweit kann an die Ausschreibungen und Vergaben für den Neubau der Kopernikus-Oberschule aufgesetzt werden, die damals das Bezirksamt nicht im gegebenen Kostenrahmen realisieren konnte?

 

11)    Wann rechnet das Bezirksamt mit dem Baubeginn und der Fertigstellung?

 

12)    Ist die Finanzierung dieses Schul-Bauvorhabens gesichert – wenn ja wie?

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die Große Anfrage Nr. 0890/V „Gibt es eine Planung für eine Schule und Sporthalle am Standort Osteweg 53/63“ beantworte ich wie folgt:

 

1)   Wann wurde der Schulbau – Standort im B-Plan XII – 301 festgelegt und welche konkreten Pläne gab es für eine Schule mit Sporthalle und wenn ja, welche (Grundschule, Sekundarschule, Gymnasium, konkrete Lage, Fläche, Anzahl der Schüler/innen pp.) und woran sind die Pläne gescheitert?

Wie aus Ihrer Fragestellung zur Nr. 10 Ihrer Anfrage hervorgeht, handelte es sich um die Kopernikus-Oberschule, die seit 1988 auf 2 Standorte verteilt war und für die das Land Berlin seinerzeit das Grundstück erworben hatte.

r den Standort Osteweg / Platz des 4. Juli wurde eine Einpassplanung von dem damaligen Investor vorgenommen, auf dessen Grundlage dann ein Realisierungswettbewerb für Architekten und Generalplaner durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im März 2008 ausgeschrieben wurde, für das ein Hamburger Büro den Zuschlag erhalten hatte.

Die Planung sah eine 6 Zügige ISS mit 3 zügiger Oberstufe für ca. 1000 Schülerinnen und Schüler vor. Das Grundstück war aufgeteilt in 2 Teilgrundstücke. Der Osteweg 63 war vorgesehen für eine 3-Feld-Sporthalle und die Nr. 53 für das Schulgebäude einschließlich Schulhof.

Die in der Planung zur VPU dargestellten Kostensteigerungen, insbesondere im Zusammenhang mit der geforderten mechanischen Entlüftung, waren so hoch, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Weiterführung der Maßnahme nicht mehr mittragen wollte und die Planung im Zuge der Haushaltskonsolidierung endgültig im Jahr 2011 gestoppt wurde. Die Kostenschätzung betrug laut VPU 21,3 Mio. EUR.

Zur Kompensation dieses Verlustes stellte die Senatsverwaltung für Finanzen dem Bezirk 12 Mio. EUR für den Ausbau der Schulstandorte Lepsiusstr. (Machbarkeitsstudie), Karl-Stieler-Str. (Grundschule am Stadtpark Steglitz) und Lauenburger Str. (Helene-Lange Schule ISS) in Aussicht.

Bei der Ermittlung eines angemessenen Kostenrahmens, stellte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Standortanalyse in Form eines Testats für die Lepsiusstr. auf. Bereits im Zuge der Untersuchung stellte sich heraus, dass der Kostenrahmen nicht für alle Standorte ausreichen wird, was zur Folge hatte, dass die Kosten ausschließlich für den Ausbau des Standortes Lepsiusstraße verwendet wurden und die anderen beiden Schulstandorte wurden mit Mitteln des Bezirks bzw. über das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm finanziert.

 

2)   Warum befindet sich das Grundstück nicht mehr im Fachvermögen des zuständigen Amtes, wenn doch schon immer eine Schule geplant war?

Der Bezirk hatte in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen die Liegenschaft an den Liegenschaftsfonds zur Verwertung übertragen. Der Lastenwechsel erfolgte mit Datum vom 01.01.2014. Ein Verkauf hat nicht stattgefunden und der Bedarf für öffentlichen Schulraum hat sich aufgrund der wachsenden Stadt derart geändert, dass im späteren Verlauf gegenüber dem Lifo bzw. Sen Fin 2016/17 die Rückübertragung ins Fachvermögen von der damaligen für Schule zuständigen Bezirksstadträtin mit dem Ziel der Daseinsvorsorge beantragt wurde. Hierüber ist leider noch nicht entschieden.

 

3)   Hat der Bezirk eine Bedarfsanalyse vorgenommen, die einen Schulstandort in einer bestimmten Qualität dort rechtfertigt und wie waren die Ergebnisse zu den Bedarfen?

Wir stehen als Bezirk vor der Herausforderung, die künftigen großen Sanierungsmaßnahmen auch für die Schulen erträglich zu gestalten, und dazu sind mindestens Teilauslagerungen von Schülern aus den zu sanierenden Schulgebäuden notwendig. Wir sehen hier die Möglichkeit, diesen Bedarf zumindest teilweise zu decken und langfristig an diesem Standort eine dauerhafte, nachhaltige schulische Nutzung zu etablieren.

Die zur Verfügung stehenden Gebäudeflächen betragen für eine künftige Schulnutzung im Bereich des Hauptflügels am Osteweg 53 ca. 5.800 m² Bruttogeschossfläche (BGF), davon ca. 3.600 m² Nutzfläche (NF).

Das Nordkasino mit Pergola hat eine Fläche von ca. 1650 m2 BGF, davon ca. 1.040 m² NF. Diese Flächen sind ausreichend, um ganze Schulstandorte für die o.g. Bauzeit auslagern zu können.

Infrage kämen entweder eine 3 zügige Grundschule oder eine 4 zügige ISS oder ein 4 zügiges Gymnasium mit allen notwendigen Fach- und Schulverwaltungsräumen.

Nach Abschluss der umfangreichen Sanierungsarbeiten im Bezirk könnte dieser Schulstandort die Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule aufnehmen, die wiederum an den dann alten Standorten Platz schaffen könnte für eine 3-zügige Grundschule (am Rohrgarten) und eine 4-zügige ISS (ohne Oberstufe) am Tietzenweg.

 

4)   Wo wird die Schule nebst Sporthalle im Schulentwicklungsplan oder der Investitionsplanung erwähnt und die Ausgaben im Haushaltsplan des Bezirks veranschlagt?

Das Nutzungskonzept wird weiterhin verfolgt. Es kann natürlich weder in dem im Jahr 2013/2014 aufgestellten Schulentwicklungsplan noch in einer Investitionsplanung kostenmäßige Veranschlagungen erfolgen, da die Grundstücke sich bislang nicht im Fachvermögen des Bezirksamtes befinden.

 

5)   Ist die Errichtung der Schule bereits mit der Senatsschulverwaltung abgestimmt und welche Kosten und Leistungen werden vom Land Berlin übernommen?

Das Konzept wurde in einer gemeinsamen Sitzung mit der für die Schulbauoffensive des Senats verantwortlichen Bereiche im Beisein von Herrn Rackles und der Senatsfinanzverwaltung vorgestellt und ein Nutzungskonzept eingereicht.

Leider gibt es hierzu keine weitere Reaktion seitens der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie oder Finanzen.

 

6)   Wurde diese Schule im Rahmen der Schulbauoffensive angemeldet, was eine unbedingte Voraussetzung für das Vorhaben als Auslagerungsstandort wäre? Wenn „Nein“ warum nicht?

Ja, in der eben erwähnten Form.

Zu dem Zeitpunkt der vorgenannten Besprechung waren auch noch keine weiteren Informationen zu den „fliegenden Klassen“ und deren Finanzierung im Umlauf. Für uns war nur der Umstand, hier eine nachhaltige Lösung präsentieren zu können, wichtig.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ja auch das Land Berlin ein Interesse haben muss, die als Denkmal zu erhaltende Immobilie einer Nutzung und damit Aufwertung zuzuführen.

 

7)   Liegen aktuelle, konkrete Planungen für eine Schule mit Sporthalle am Standort Osteweg vor, wenn ja, warum sind diese dem zuständigen Ausschuss nicht bekannt?

Nein, es gibt keine konkreten Planungen.

 

8)   Ist eine für den sehr heruntergekommenen denkmalgeschützten Bestandsbau und dessen wahrscheinlich sehr kostenintensive Instandsetzung zu Schulzwecken sowie den Bau einer Sporthalle eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen worden und welche Ergebnisse hatte diese und mit welchem Finanzaufwand insgesamt wird für die Errichtung/Herrichtung der Gebäude nebst Sporthalle gerechnet?

Auch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kostet Arbeitskraft und es ist ein Büro zu beauftragen, was angesichts der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit der Unsicherheit überhaupt auf das Grundstück zugreifen zu können, nicht sinnvoll erscheint.

Als Erstes muss das Grundstück wieder rückübertragen werden und zweitens muss sichergestellt werden, dass der Senat sich von der Idee überzeugen lässt und grundsätzlich Bereitschaft zeigt, für diese Idee eine Projektstudie in Auftrag zu geben.

Sollte das Grundstück Osteweg 63 für einen MUF-Standort herhalten, dann sind alle weiteren Überlegungen obsolet und das Gesamtgrundstück kann beim Lifo zur Vermarktung verbleiben, denn eine Sporthalle zusätzlich auf dem dann verbleibenden denkmalgeschützten Grundstück zu bauen, ist höchst unwahrscheinlich.

 

9)   Welche konkreten Bauplanungsunterlagen gibt es bereits und wo lassen sich diese einsehen?

Es gibt keine Bauplanungsunterlagen.

 

10)         Wie und wann erfolgt die Ausschreibung für die Errichtung der Gebäude und inwieweit kann an die Ausschreibungen und Vergaben für den Neubau der Kopernikus-Oberschule aufgesetzt werden, die damals das Bezirksamt nicht im gegebenen Kostenrahmen realisieren konnte?

Hier muss ich auf meine Beantwortung zur Frage 8 verweisen.

Ergänzend hierzu können auf alle Unterlagen, die keine Urheberrechtlichen Belange berühren, genutzt werden. Ausschreibungen wurden nicht durchgeführt, weil wir noch in der VPU-Planungsphase waren.

 

11)         Wann rechnet das Bezirksamt mit dem Baubeginn und der Fertigstellung?

Hier muss ich auf meine Beantwortung zur Frage 8 verweisen.

 

12)         Ist die Finanzierung dieses Schul-Bauvorhabens gesichert wenn ja wie?

Nein, die Finanzierung ist nicht gesichert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

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