Drucksache - 0860/V  

 
 
Betreff: Kein absolutes Halteverbot auf Behindertenparkplätzen
Status:öffentlichAktenzeichen:453/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Rolle, L.
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz­Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.05.2018
Anlage (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Beschluss vom 16.05.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.09.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Anordnung des Verkehrszeichens 283-10 auf der Albrechtstraße (Kreuzung Schloßstraße) in Steglitz zu entfernen, so dass der Schwerbehindertenparkplatz nicht länger im absoluten Halteverbot liegt.

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

 

Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 16.05.2018 beschlossen:    

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Anordnung des Verkehrszeichens 283-10 auf der Albrechtstraße (Kreuzung Schloßstraße) in Steglitz zu entfernen, so dass der Schwerbehindertenparkplatz nicht länger im absoluten Halteverbot liegt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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