Drucksache - 0856/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die zum Teil existierenden Beteiligungsstrukturen von jungen Menschen im Bezirk Steglitz Zehlendorf bei Vorhaben der Stadt- und Grünplanung in ein verlässliches Gesamtkonzept zu überführen, dazu zählen:
Hierzu legt das Bezirksamt seine verbindlichen abteilungsübergreifenden Verfahrensübereinkünfte/Verfahrensstruktur im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme bis zum 1. Oktober 2018 vor. Ebenfalls ist bis zu diesem Zeitpunkt die Musterkooperationsvereinbarung zwischen der Abteilung Jugend des Bezirksamtes Steglitz Zehlendorf und der Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes Steglitz Zehlendorf zu paraphieren.
Der Antrag wurde am 29.05.2018 in der 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrages empfohlen.
Serowy Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 12.09.2018 in der 44. Sitzung des Ältestenrats mit folgendem Ergebnis beraten:
Aufgrund der Umbildung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung wurde der Antrag in den neu gebildeten Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung überwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 18.10.2018 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die zum Teil existierenden Beteiligungsstrukturen von jungen Menschen im Bezirk Steglitz Zehlendorf bei Vorhaben der Stadt- und Grünplanung in ein verlässliches Gesamtkonzept zu überführen, dazu zählen:
Hierzu legt das Bezirksamt seine verbindlichen abteilungsübergreifenden Verfahrensübereinkünfte/Verfahrensstruktur im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme bis zum 1. März 2019 vor. Ebenfalls ist bis zu diesem Zeitpunkt die Musterkooperationsvereinbarung zwischen der Abteilung Jugend des Bezirksamtes Steglitz Zehlendorf und der Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes Steglitz Zehlendorf zu paraphieren.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung vom 18.10.2018 wurde am 06.11.2018 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 12.03.2019 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Kinder und Jugendliche aktiv durch Beteiligungsverfahren an der Entwicklung und Gestaltung des öffentlichen Raums zu beteiligen. Die Durchführung der Beteiligungsverfahren und Baumaßnahmen, einschließlich der Planung, obliegt den jeweiligen fachlichen Planungs- und Ausführungsabteilungen des Bezirkes. Die fachlichen Planungs- und Ausführungsabteilungen des Bezirkes sind damit auch verpflichtet und berechtigt, z.B. über die Anregungen, Forderungen, Bedenken, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebracht werden, zu entscheiden. Die Beteiligungsverfahren sollen durch pädagogisch erfahrene Personen und Institutionen, wie z.B. Kinder- und Jugendbüros, durchgeführt werden. Sie legen eine dem jeweiligen Vorhaben angemessene Form fest, organisieren das Beteiligungsverfahren und informieren beteiligte Kinder und Jugendliche über den Erfolg des Verfahrens. Die Durchführung der Beteiligungsverfahren kann auch durch ein entsprechend erfahrenes Planungsbüro erfolgen.
Begründung:
Kinder und Jugendliche sollten unter anderem bei der Neuplanung oder der Umgestaltung von Wohnanlagen, Spiel- und Freizeitflächen ein Mitspracherecht haben, da sie selbst am besten wissen, wie sie Stadträume nutzen und welche Flächen sie in welcher Form benötigen. In Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, aber auch in anderen Gesetzen existieren viele Regelungen, die direkt bzw. indirekt Kinder- bzw. Jugendpartizipation ermöglichen bzw. fördern sollen. In vielen Bereichen in unserem Bezirk findet auch schon eine entsprechende Beteiligung statt.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
In der 60. Sitzung des Ältestenrats ist die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 15.05.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Kinder und Jugendliche aktiv durch Beteiligungsverfahren an der Entwicklung und Gestaltung des öffentlichen Raums zu beteiligen. Die Durchführung der Beteiligungsverfahren und Baumaßnahmen, einschließlich der Planung, obliegt den jeweiligen fachlichen Planungs- und Ausführungsabteilungen des Bezirkes. Die fachlichen Planungs- und Ausführungsabteilungen des Bezirkes sind damit auch verpflichtet und berechtigt, z.B. über die Anregungen, Forderungen, Bedenken, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebracht werden, zu entscheiden. Die Beteiligungsverfahren sollen durch pädagogisch erfahrene Personen und Institutionen, wie z.B. Kinder- und Jugendbüros, durchgeführt werden. Sie legen eine dem jeweiligen Vorhaben angemessene Form fest, organisieren das Beteiligungsverfahren und informieren beteiligte Kinder und Jugendliche über den Erfolg des Verfahrens. Die Durchführung der Beteiligungsverfahren kann auch durch ein entsprechend erfahrenes Planungsbüro erfolgen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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