Drucksache - 0849/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die bisher auf der baufälligen Moltkebrücke angeordnete Einbahnstraßenregelung durch eine Regelung zu ersetzen, nach der in beide Richtungen gefahren werden darf.
Begründung:
Manche Fahrzeugführende halten sich schon jetzt nicht an die bestehende Regelung, ohne dass es zu Problemen oder Unfällen kommt. Die Sichtbeziehung auf den Gegenverkehr besteht. Zwischen Hortensienstraße und Asternplatz liegt eine weitere Engstelle, die keinen gleichzeitigen Beidrichtungs-Verkehr zulässt.
Der Antrag wurde am 12.09.2018 in der 44. Sitzung des Ältestenrats mit folgendem Ergebnis beraten:
Aufgrund der Umbildung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste wurde der Antrag in den neu gebildeten Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau überwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 06.02.2019 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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