Drucksache - 0845/V
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Quartier Wiesenschlag eine Planung nur dergestalt durchzuführen, diese sich in die Umgebung einfügt. Das bedeutet mindestens, dass eine GFZ von 1,0, die nirgendwo in der Gegend überschritten ist, auch hier nicht überschritten wird und dass die Kopfbauten und die Bauten zur Straße Wiesenschlag sich in der Höhe derartig zurücknehmen, dass die Ortsüblichkeit nicht verletzt wird (Höhe Norden nicht höher als Mutter Mochow Haus, Höhe Westen nicht höher als sonstige Gebäude Wiesenschlag).
Der Antrag wurde am 13.09.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 06.11.2018 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 16 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Quartier Wiesenschlag eine Planung nur dergestalt durchzuführen, diese sich in die Umgebung einfügt. Das bedeutet mindestens, dass eine GFZ von 1,0, die nirgendwo in der Gegend überschritten ist, auch hier nicht überschritten wird und dass die Kopfbauten und die Bauten zur Straße Wiesenschlag sich in der Höhe derartig zurücknehmen, dass die Ortsüblichkeit nicht verletzt wird (Höhe Norden nicht höher als Mutter Mochow Haus, Höhe Westen nicht höher als sonstige Gebäude Wiesenschlag).
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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