Drucksache - 0804/V
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kreuzung Unterführung Stadtautobahn/Schildhornstraße/Kreuznacher Straße für von der Stadtautobahnunterführung kommende und in die Schildhornstraße bzw. Kreuznacher Straße einfahrende Fahrzeuge die Sichtbeziehung verbessert wird, indem auf der Schildhornstraße im Bereich vor der Kreuznacher Straße bis zur Ausfahrt des unter der Stadtautobahn liegenden Parkplatzes auf der rechten Fahrbahnseite ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) angeordnet-, im Bereich der Ausfahrt des Parkplatzes vor dem Pfeiler bis zur Unterführung Stadtautobahn eine Sperrfläche markiert- und vor der Ausfahrt des Parkplatzes der fließende Verkehr von der linken auf die rechte Fahrspur geleitet wird.
Begründung:
Für von der Stadtautobahnunterführung kommende und die Kreuznacher Straße bzw. die Schildhornstraße einfahrende Fahrzeuge ist derzeit die Sichtbeziehung zum auf der Schildhornstraße fließenden Verkehr wegen des Pfeilers der Stadtautobahn sehr schlecht. Einfahrende Fahrzeuge müssen sich weit "vortasten", um am Pfeiler vorbei sehen zu können. Hierbei kann es und kam es bereits auch zu Zusammenstößen mit dem fließenden Verkehr. Die Anordnung eines absoluten Halteverbotes (Verlust von ca. 5 Stellplätzen) und die Markierung einer Sperrfläche könnte Abhilfe schaffen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. April 2018
Für die Fraktion der CDU
Hippe Kronhagel
Der Antrag wurde am 04.07.2018 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 19.09.2018 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kreuzung Unterführung Stadtautobahn/Schildhornstraße/Kreuznacher Straße für von der Stadtautobahnunterführung kommende und in die Schildhornstraße bzw. Kreuznacher Straße einfahrende Fahrzeuge die Sichtbeziehung verbessert wird, indem auf der Schildhornstraße im Bereich vor der Kreuznacher Straße bis zur Ausfahrt des unter der Stadtautobahn liegenden Parkplatzes auf der rechten Fahrbahnseite ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) angeordnet-, im Bereich der Ausfahrt des Parkplatzes vor dem Pfeiler bis zur Unterführung Stadtautobahn eine Sperrfläche markiert- und vor der Ausfahrt des Parkplatzes der fließende Verkehr von der linken auf die rechte Fahrspur geleitet wird.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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