Drucksache - 0804/V  

 
 
Betreff: Kreuzung Unterführung Stadtautobahn / Schildhornstraße / Kreuznacher Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:518/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Kronhagel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
06.06.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
04.07.2018 
15. außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 10.04.2018
Anlage zum Antrag
BE OVB vom 04.07.2018
Beschluss vom 19.09.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.10.2021

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kreuzung Unterführung Stadtautobahn/Schildhornstraße/Kreuznacher Straße für von der Stadtautobahnunterführung kommende und in die Schildhornstraße bzw. Kreuznacher Straße einfahrende Fahrzeuge die Sichtbeziehung verbessert wird, indem auf der Schildhornstraße im Bereich vor der Kreuznacher Straße bis zur Ausfahrt des unter der Stadtautobahn liegenden Parkplatzes auf der rechten Fahrbahnseite ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) angeordnet-, im Bereich der Ausfahrt des Parkplatzes vor dem Pfeiler bis zur Unterführung Stadtautobahn eine Sperrfläche markiert- und vor der Ausfahrt des Parkplatzes der fließende Verkehr von der linken auf die rechte Fahrspur geleitet wird.

 

Begründung:

 

Für von der Stadtautobahnunterführung kommende und die Kreuznacher Straße bzw. die Schildhornstraße einfahrende Fahrzeuge ist derzeit die Sichtbeziehung zum auf der Schildhornstraße fließenden Verkehr wegen des Pfeilers der Stadtautobahn sehr schlecht. Einfahrende Fahrzeuge müssen sich weit "vortasten", um am Pfeiler vorbei sehen zu können. Hierbei kann es und kam es bereits auch zu Zusammenstößen mit dem fließenden Verkehr. Die Anordnung eines absoluten Halteverbotes (Verlust von ca. 5 Stellplätzen) und die Markierung einer Sperrfläche könnte Abhilfe schaffen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. April 2018

 

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe  Kronhagel

 

 

Der Antrag wurde am 04.07.2018 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 19.09.2018 beschlossen:     

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kreuzung Unterführung Stadtautobahn/Schildhornstraße/Kreuznacher Straße für von der Stadtautobahnunterführung kommende und in die Schildhornstraße bzw. Kreuznacher Straße einfahrende Fahrzeuge die Sichtbeziehung verbessert wird, indem auf der Schildhornstraße im Bereich vor der Kreuznacher Straße bis zur Ausfahrt des unter der Stadtautobahn liegenden Parkplatzes auf der rechten Fahrbahnseite ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) angeordnet-, im Bereich der Ausfahrt des Parkplatzes vor dem Pfeiler bis zur Unterführung Stadtautobahn eine Sperrfläche markiert- und vor der Ausfahrt des Parkplatzes der fließende Verkehr von der linken auf die rechte Fahrspur geleitet wird.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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