Drucksache - 0796/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Ist dem Bezirksamt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bekannt?
2) Welche rechtlichen Anforderungen müssen künftig in der Verwaltung erfüllt werden?
3) Wie ist der Sachstand noch umzusetzender Maßnahmen, um nach der gesetzlichen Übergangsfrist am 25. Mai 2018 die neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen?
4) Sind Belange oder Arbeitsabläufe der Bezirksverordneten mit der Verwaltung (u.a. BVV-Büro, Mitglieder des JHA, etc.) davon betroffen?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. April 2018
Norbert Buchta |
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