Drucksache - 0746/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen
enthalten.
Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen. Der BVV ist bis zum 20.06.2018 zu berichten.
Begründung:
Am Freitag, dem 09.03.2018, wurde im Zuge einer Kontrolle durch Polizei, Ordnungsamt und LKA die Shisha-Bar "Shishe Lounge" am Hindenburgdamm wegen einer zu hohen Konzentration von Kohlenmonoxid vorübergehend geschlossen. In diesem Restaurant mit Shisha-Bereich am Hindenburgdamm musste sogar die Feuerwehr anrücken. Die Spezialisten stellten dort eine zu hohe Konzentration von Kohlenmonoxid fest. Die Shisha Bar wurde belüftet und für den Abend geschlossen. Somit geht eine Gefahr von Shisha-Bars gegenüber der Allgemeinheit aus. Es ergeben sich Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brandschutz sowie gegen Zollbestimmungen und den Jugendschutz. Es kann durchaus sein, dass Personen nach einem Aufenthalt in einer Shisha-Bar mit dem Verdacht auf eine CO²-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Es geht nicht an, dass die zulässigen CO²-Grenzwerte durch Shisha-Bars überschritten werden. CO²-Vergiftungen stellen eine äußerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die von Kopfschmerzen, Ermüdung, Schwindel, Übelkeit bis zur tödlichen Vergiftung reichen. Atmet der Mensch Luft mit einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO² direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen. Ein weiteres Gesundheitsrisiko besteht in der Übertragung von Infektionskrankheiten durch die Benutzung unzureichend desinfizierter Shisha-Pfeifen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.03.2018
Für die AfD-Fraktion
DöhnertTrülzsch
Der Antrag wurde am 06.06.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 0 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 20.06.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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