Drucksache - 0746/V  

 
 
Betreff: Shisha-Bars
Status:öffentlichAktenzeichen:479/V
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:Döhnert, Trülzsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
04.04.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
06.06.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 13.03.2018
BE OVB vom 06.06.2018
Beschluss vom 20.06.2018

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

 

  •  r die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  •  r die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  •  r den Brandschutz der Gaststätte,
  •  r die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der
    Mundstücke,
  •  r die Fläche der Gaststätte an sich

 

enthalten.

 

Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.

Der BVV ist bis zum 20.06.2018 zu berichten.

 

Begründung:

 

Am Freitag, dem 09.03.2018, wurde im Zuge einer Kontrolle durch Polizei, Ordnungsamt und LKA die Shisha-Bar "Shishe Lounge" am Hindenburgdamm wegen einer zu hohen Konzentration von Kohlenmonoxid vorübergehend geschlossen. In diesem Restaurant mit Shisha-Bereich am Hindenburgdamm musste sogar die Feuerwehr anrücken. Die Spezialisten stellten dort eine zu hohe Konzentration von Kohlenmonoxid fest. Die Shisha Bar wurde belüftet und für den Abend geschlossen. Somit geht eine Gefahr von Shisha-Bars gegenüber der Allgemeinheit aus. Es ergeben sich Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brandschutz sowie gegen Zollbestimmungen und den Jugendschutz. Es kann durchaus sein, dass Personen nach einem Aufenthalt in einer Shisha-Bar mit dem Verdacht auf eine CO²-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Es geht nicht an, dass die zulässigen CO²-Grenzwerte durch Shisha-Bars überschritten werden. CO²-Vergiftungen stellen eine äerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die von Kopfschmerzen, Ermüdung, Schwindel, Übelkeit bis zur tödlichen Vergiftung reichen. Atmet der Mensch Luft mit einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO² direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen. Ein weiteres Gesundheitsrisiko besteht in der Übertragung von Infektionskrankheiten durch die Benutzung unzureichend desinfizierter Shisha-Pfeifen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.03.2018

 

 

r die AfD-Fraktion

 

 

hnertTrülzsch

 

 

Der Antrag wurde am 06.06.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 0 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 20.06.2018 beschlossen:   

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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