Drucksache - 0726/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie und womit beabsichtigt das Bezirksamt das „Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018-2021 umzusetzen, z. B. bei der Aktualisierung des Sozialen Infrastrukturkonzepts, der Verbesserung der Mieterberatung und bei dem Vollzug von einzelnen Wohnungsbauvorhaben?
2) Welche Zuwendungen und Stellen sind mit der Umsetzung des Bündnisses verbunden?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 19. Februar 2018
Volker Semler
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:
1) Wie und womit beabsichtigt das Bezirksamt das „Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018-2021“ umzusetzen, z. B. bei der Aktualisierung des Sozialen Infrastrukturkonzepts, der Verbesserung der Mieterberatung und bei dem Vollzug von einzelnen Wohnungsbauvorhaben? Das Bezirksamt hat am 15.02.2018 mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das „Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018-2021“ unterzeichnet und wird dies entsprechend umsetzen. Neben bezirksübergreifenden Vereinbarungen zur zügigen Schaffung von Planungs- und Baurecht, zur Stärkung der Bürgerbeteiligung, zur Gewährleistung von Beratungsangeboten, zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung, zur Lösung von Konflikten, zur aktiven Mitwirkung am Wohnungsbauflächen-Informationssystem (WoFIS), zur Aktualisierung der sozialen Infrastrukturkonzepte und zum Erhalt einer Zuwendung enthält das Bündnis bezirksspezifische Zielvereinbarungen zu den bezirklichen Neubaupotentialen und zu sechs ausgewählten Wohnungsneubauvorhaben mit Bebauungsplänen. Besonders dem Thema der Verbesserung der Mieterberatung hat sich das Bezirksamt bereits angenommen. Hierzu finden Gespräche mit anderen Bezirksämtern statt, damit auch in Steglitz-Zehlendorf zukünftig die Mieterinnen und Mieter Informationen zu allen mietrechtlichen Fragen erhalten können.
2) Welche Zuwendungen und Stellen sind mit der Umsetzung des Bündnisses verbunden? Die Bezirke erhalten vom Senat Zuwendungen, jedoch keine Stellen. Ziel der Mittel ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsneubau, etwa durch Beauftragung von Planungsbüros für die Begleitung von Bebauungsplanverfahren, Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten, Fachgutachten, Durchführung von Wettbewerben und Machbarkeitsstudien, auch für die mit dem Wohnungsbau einhergehende soziale Infrastruktur. Aus den Mitteln von jährlich 7,5 Mio. Euro erhält jeder Bezirk einen Grundstock von 100.000 Euro. Die weiteren Mittel werden prozentual nach den Wohnungsbaupotenzialen an die Bezirke vergeben und an tatsächliche Baugenehmigungszahlen sowie an erfolgsabhängige Meilensteine gebunden. Mindestens 5 % dieser errechneten Mittel sind zweckgebunden für die Durchführung von Beteiligungsformaten von Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
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