Drucksache - 0719/V  

 
 
Betreff: Falsch geparkte Autos und Müllabfuhr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GrunerBV Gruner
Verfasser:Gruner 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 14.02.2018
Schriftliche Beantwortung vom 22.02.2018

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie häufig kommt es vor, dass sich die BSR oder eine andere Firma, die mit dem Abtransport von Müll und Recyclinggütern beauftragt ist, beim Bezirksamt meldet und auf falsch geparkte Fahrzeuge hinweist und darum bittet, diese umzusetzen? Wie oft ist das Bezirksamt in den letzten Jahren solchen Bitten nachgekommen?

 

2)   Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in der Tulpenstraße (vgl. Artikel der Berliner Woche vom 5.2.2018), und welche Maßnahmen werden zur Lösung des Problems ergriffen? Gibt es noch andere Straßen beziehungsweise Grundstücke im Bezirk, die von dieser Problematik regelmäßig betroffen sind?

 

3)   Wie beurteilt das Bezirksamt den Vorschlag des Geschäftsführers der Hausverwaltung, in der Tulpenstraße 22/23 über einen kurzen Zeitraum konsequent gegen Fahrzeughalter*innen vorzugehen, die die Müllabfuhr behindern?

 

4)   Mit welchen Kosten wäre eine solche Kontrolle in der Tulpenstraße verbunden (beispielsweise zwei Kontrollen pro Woche im Zeitraum von zwei Monaten)? Welche Einnahmen wären durch das Umsetzen von Autos und das Ausstellen von „Knöllchen“ zu erwarten?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14.2.2018

 

 

 

Mathias Gruner

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o.g. Kleine Anfrage wird für das Bezirksamt schriftlich wie folgt beantwortet:

1)   Wie häufig kommt es vor, dass sich die BSR oder eine andere Firma, die mit dem Abtransport von Müll und Recyclinggütern beauftragt ist, beim Bezirksamt meldet und auf falsch geparkte Fahrzeuge hinweist und darum bittet, diese umzusetzen? Wie oft ist das Bezirksamt in den letzten Jahren solchen Bitten nachgekommen?

Im Jahr 2017 wurde das Ordnungsamt 13-mal durch die BSR zu konkreten Verkehrsbehinderungen im Zusammenhang mit Müll-Entsorgung gerufen. Davon bezogen sich zwei Aufträge auf die Tulpenstraße 22 und die anderen elf auf andere Orte im Bezirk. Bei diesen ging es aber nicht um zugeparkte Grundstückszufahrten. Meldungen anderer Unternehmen wegen Verkehrsbehinderungen bei der Entsorgung sind hier nicht eingegangen. Das Bezirksamt kommt allen diesen Bitten nach. In Fällen, in denen aus Kapazitätsgründen der Einsatz nicht durch das Ordnungsamt übernommen werden kann, wird der Einsatzleitzentrale der Polizei mitgeteilt, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann und von dort die Polizei entsandt.

 

2)   Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in der Tulpenstraße (vgl. Artikel der Berliner Woche vom 5.2.2018), und welche Maßnahmen werden zur Lösung des Problems ergriffen? Gibt es noch andere Straßen beziehungsweise Grundstücke im Bezirk, die von dieser Problematik regelmäßig betroffen sind?

In der Tulpenstraße gibt es mehrere Grundstücksauffahrten, die in den Innenbereich größerer Wohnblöcke führen, in denen die Müllcontainer für die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner aufgestellt sind und die deshalb regelmäßig von Entsorgungsfahrzeugen der BSR und anderer Entsorgungsunternehmen befahren werden. Auffallend ist, dass es einzig und allein in der Tulpenstraße 22, auf die sich der genannte Zeitungsartikel bezieht, Probleme zu geben scheint. Auffallend ist auch, dass die BSR sich erstmals Ende Oktober 2017 wegen einer Verkehrsbehinderung an der Grundstückszufahrt beim Ordnungsamt gemeldet hat, nachdem das Unternehmen kurz zuvor im Rahmen einer Anwohnerpetition vom Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses um eine Stellungnahme zur Problematik gebeten worden war. Zuvor gab es keinerlei Anzeigen oder Beschwerden der BSR wegen verkehrlichen Problemen bei der Müllentsorgung in der Tulpenstraße 22, obwohl die verkehrliche Situation seit vielen Jahren unverändert ist.

Von der Hausverwaltung der Häuserblocks sind beim Bezirksamt bis zum heutigen Tage keine Beschwerden eingegangen. Wegen der Zufahrt zum Grundstück zur Müllentsorgung wurden in lange zurückliegenden Jahren links und rechts der Auffahrt zeitlich beschränkte Haltverbotsbereiche (Montags bis Samstags, 7 bis 13 Uhr) angelegt, die offensichtlich wegen mangelnder Einsicht in deren Sinngehalt und wegen des allgemeinen hohen Parkdrucks in der Umgebung häufig missachtet werden. Der Allgemeine Ordnungsdienst führt in dieser Umgebung wegen der örtlichen Nähe zum Dienstgebäude des Ordnungsamtes regelmäßig und überdurchschnittlich häufig Kontrollen durch und ahndet Verstöße. Das Umsetzen von Fahrzeugen wegen Verstoßes gegen das Haltverbot kommt an dieser Stelle allerdings aus rechtlichen Gründen nur dann in Frage, wenn tatsächlich zu dieser Zeit ein Entsorgungsfahrzeug vor Ort ist und auf den Hof fahren will und daran durch ein falsch geparktes Fahrzeug konkret gehindert wird. Andernfalls wäre diese Maßnahme nicht verhältnismäßig. Das setzt jedoch auch voraus, dass das Müllfahrzeug dann so lange wartet, bis das Abschleppfahrzeug erschienen und der Umsetzvorgang abgeschlossen ist. Aus diesem Grunde gab es nur die beiden genannten Fälle im Oktober und Dezember 2017. Wir haben jedoch, wie wir festgestellt haben, ein ganz anderes Problem in der Tulpenstraße 22: Die Überprüfung der Situation vor Ort hat nämlich ergeben, dass regelmäßig nach einem Umsetzen falsch geparkter Fahrzeuge durch den Allgemeinen Ordnungsdienst gleich noch eine zweite Ordnungswidrigkeitsanzeige geschrieben werden müsste: in diesem Fall gegen den Fahrer des Entsorgungsfahrzeugs wegen Verstoßes gegen die Baumschutzverordnung. Tatsächlich ist die Gehwegüberfahrt augenscheinlich nicht breit genug, um von Lkw befahren zu werden. Hiervon zeugen die gebrochenen Gehwegplatten neben der Gehwegüberfahrt und die Reifenspuren im unbefestigten Gehwegunterstreifen neben der Grundstückszufahrt, die auch nach Aussagen des Beschwerde führenden Anwohners von den Müllfahrzeugen stammen. Dieser Bereich befindet sich im zu schützenden Wurzelbereich eines geschützten Baumes und darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Auf der anderen Seite finden sich Reifenspuren im unbefestigten Bereich in unmittelbarer Nähe zu einer Gaslaterne. Im Rahmen der Fertigung von Stellungnahmen zu den im Artikel der Berliner Woche erwähnten Petitionen an das Abgeordnetenhaus hat das Ordnungsamt festgestellt, dass die Grundstückszufahrt wegen ihrer Breite von nur ca. 3 m schmaler ist, als die 3,5 m, die die BSR in ihren Leistungsbedingungen für Zufahrten, die mit Lkw befahren werden sollen, fordert. Insofern hält es das Bezirksamt zunächst für erforderlich, die Grundstückszufahrt durch die Grundstückseigentümer entsprechend zu verbreitern. Weitere verkehrliche Anordnungen wie Haltverbote und Grenzmarkierungen auf der Fahrbahn wären dann wahrscheinlich wie bei anderen Grundstückszufahrten entbehrlich, weil das gesetzliche Haltverbot vor Grundstückszufahrten in der Regel für alle Verkehrsteilnehmer unmittelbar einsichtig ist. Sie kämen in jedem Falle erst nach einer baulichen Veränderung in Frage, weil sie im Augenblick nur die erwähnte Verletzung der Baumschutzverordnung und die weitere Zerstörung von Gehwegplatten unterstützen würden. Dem Ordnungsamt ist keine weitere Stelle im Bezirk bekannt, an der es häufig im Zusammenhang mit der Entsorgung vergleichbare Probleme gibt wie an der Tulpenstraße 22.

 

3)   Wie beurteilt das Bezirksamt den Vorschlag des Geschäftsführers der Hausverwaltung, in der Tulpenstraße 22/23 über einen kurzen Zeitraum konsequent gegen Fahrzeughalter*innen vorzugehen, die die Müllabfuhr behindern?

Wie bereits unter 2. ausgeführt, hat sich die Hausverwaltung (oder genauer die beiden verschiedenen Hausverwaltungen, mit denen wir es hier zu tun haben) bis zum heutigen Tage weder mit Beschwerden noch mit Vorschlägen an das Bezirksamt gewandt. Das Bezirksamt kennt den erwähnten Vorschlag auch nur aus der Presse. Es ist verständlich, dass es für die Grundstückseigentümer naheliegend, weil kostengünstiger ist, das Problem als ein alleiniges Kontrollproblem des Ordnungsamtes zu betrachten. Das Bezirksamt kann jedoch aus Erfahrungen nicht die Zuversicht teilen, dass dreiwöchige Schwerpunktkontrollen mit Strafzetteln an dieser Stelle eine langfristige, nachhaltige Wirkung haben würden und „das Problem“ dann „vom Tisch“re, wie es der Geschäftsführer gegenüber der Presse geäert hat. Ein „rigoroses Abschleppen“re wie ausgeführt immer an die jeweilige konkrete Behinderungssituation gebunden und wäre in anderen Situationen nicht rechtmäßig. Aus Sicht des Ordnungsamtes wäre es vielversprechender, die Gehwegüberfahrt und die Grundstückszufahrt baulich so herzurichten, dass sie zum Befahren mit Lkw auch geeignet ist. Dann wäre vermutlich für Fahrzeugführer auch der Sinn des Haltverbots klar und es würde, wie an anderen Stellen in der Nachbarschaft (z.B. Tulpenstraße 33), besser beachtet.

 

4)   Mit welchen Kosten wäre eine solche Kontrolle in der Tulpenstraße verbunden (beispielsweise zwei Kontrollen pro Woche im Zeitraum von zwei Monaten)? Welche Einnahmen wären durch das Umsetzen von Autos und das Ausstellen von „Knöllchen“ zu erwarten?

Das behindernde Parken im absoluten Haltverbot zieht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro nach sich, wobei dort nur Platz für zwei falsch parkende Fahrzeuge ist. r die Durchführung von Umsetzungen erhält das Amt, wenn die Gebühren bezahlt wurden, einen Personalkostenersatz in Höhe von 95,36 Euro für vorgenommene und 62,44 Euro für vermiedene Umsetzungen. Dieser Personalkostenersatz berücksichtigt eine Wartezeit für eine Doppelstreife des AOD von 30 Minuten. Dies liegt daran, dass nach den Verträgen mit der Polizei die Umsetzfahrzeuge innerhalb von 30 Minuten nach Anforderung vor Ort sein müssen. Tatsächlich kommt es zu den Spitzenzeiten aber häufig zu höheren Wartezeiten. Da sich die Dienstkräfte des AOD zu dieser Zeit ohnehin im Dienst befinden, entstehen keine spezifischen Kosten für den Einsatz. Dienstkräfte des AOD, die zum Zweck einer Fahrzeugumsetzung an der Tulpenstraße 22 gebunden sind, fehlen jedoch dann in dieser Zeit an anderer Stelle, um notwendige Kontrollen durchzuführen und Verwarn- und Bußgelder zu erheben. Der wahrscheinlich der Frage zugrundeliegende Gedanke, dass sich solche Schwerpunkt-Kontrollen an der Tulpenstraße 22 wegen der Zusatzeinnahmen für das Ordnungsamt selbst finanzieren würden, beruht deshalb auf einem Irrtum. In der Regel ist eine Fahrzeugumsetzung zwar für die betroffenen Autofahrenden kostspielig. Einnahmeseitig wirken sie sich für das Ordnungsamt jedoch wegen des hohen Zeitaufwands, der damit verbunden ist, eher negativ aus. Das heißt aber nicht, dass sie nicht durchgeführt würden, wenn sie erforderlich und damit rechtlich zulässig sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen