Drucksache - 0679/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie kommt die Umsetzung des in der Koalitionsvereinbarung der Berliner Regierungsparteien vorgesehenen Ausbaus der Jugendverkehrsschulen bzw. der „finanziellen Ausstattung“ mit „fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern“ vor Ort (ergänzend zu den ehrenamtlichen Helfern und den fluktuierenden Helfern aus den Öffentlichen Beschäftigungssektor) in unserem Bezirk voran?
2) Ist der Bezirk entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom Senat mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet, damit die Jugendverkehrsschulen auch für weitere Zielgruppen (Erwachsene, Migranten, Flüchtlinge) für die Mobilitätserziehung und für ein Verkehrssicherheitstraining genutzt werden können?
3) Nehmen die Schüler*innen unseres Bezirks flächendeckend an der schulischen praktischen Radfahrausbildung in den Jugendverkehrsschulen teil, oder ist dies vom Engagement der Lehrkräfte und der Schulen abhängig?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Februar 2018
Volker Semler
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:
1) Wie kommt die Umsetzung des in der Koalitionsvereinbarung der Berliner Regierungsparteien vorgesehenen Ausbaus der Jugendverkehrsschulen bzw. der „finanziellen Ausstattung“ mit „fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern“ vor Ort (ergänzend zu den ehrenamtlichen Helfern und den fluktuierenden Helfern aus den Öffentlichen Beschäftigungssektor) in unserem Bezirk voran? Der seit 2008 fortwährend bestehende Ansatz im Titel Verkehrserziehung (52512) über 10.000 € ist im Rahmen der letztjährigen Haushaltsberatungen im Bezirk ab dem Haushaltsjahr 2018 um den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Betrag von 25.000 € je bezirklicher Verkehrsschule, auf insgesamt 60.000 € erhöht worden. Hiervon werden die jährliche Programmgestaltung (inkl. Gestaltung und Druck von Programminformationen), die notwendigen Materialien zur Durchführung von Veranstaltungen, Material- und ggf. externe Reparaturkosten für die Instandhaltung des Fuhrparks, Neuausstattungen bzw. Kosten zur Unterhaltung der Außenanlagen finanziert. Personalkosten für die Einstellung von fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern, welches eine entsprechende berufliche Qualifikation erfordert, ist mit diesen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht umsetzbar, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn nicht unterschritten werden soll. Weitere Mittel für die Schaffung von vollzeitäquivalenten Stellen sind im Bezirk bislang nicht vorhanden. Da die Verkehrsschulen durchgehend seit 1996 im außerschulischen Bereich bereits zahlreiche Angebote bereitgestellt hatten, ergeben sich demzufolge keine großen Veränderungen. (Hinweis: Lt. Landesverkehrswacht und SenBJW sind wir Steglitz-Zehlendorfer seit Jahren Vorzeigebezirk, da das was im Koalitionspapier „neu erfunden“ wurde, bei uns schon seit Jahren praktiziert wird.)
2) Ist der Bezirk entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom Senat mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet, damit die Jugendverkehrsschulen auch für weitere Zielgruppen (Erwachsene, Migranten, Flüchtlinge) für die Mobilitätserziehung und für ein Verkehrssicherheitstraining genutzt werden können? Trotz der bisher wenig bis kaum vorhandenen finanziellen Unterstützung auf Senatsebene, bieten die Verkehrsschulen Steglitz-Zehlendorf bereits seit einigen Jahren immer wieder verschiedene Angebote für weitere Zielgruppen an. Dies ist jedoch nicht nur von der finanziellen Ausstattung der Verkehrsschulen und vorhandenem Personal abhängig - sondern auch von der Zusammenarbeit mit den Verkehrssicherheitsberatungen der einzelnen zuständigen Polizeiabschnitte sowie den jeweiligen Präventionsteams der einzelnen Polizeidirektionen. Die Verkehrsschulen Steglitz-Zehlendorf haben bereits seit Saisonstart 2016 dauerhaft den Kurs „Integration durch Verkehrserziehung“ im Programm, der gemeinsam mit den Verkehrssicherheitsberatern unserer Polizeiabschnitte durchgeführt wird. Gemeinsam in diesem Jahr wird sich die Verkehrsschule Steglitz am 11. April 2018 am Seniorensicherheitstag der Berliner Polizei beteiligen.
3) Nehmen die Schüler*innen unseres Bezirks flächendeckend an der schulischen praktischen Radfahrausbildung in den Jugendverkehrsschulen teil, oder ist dies vom Engagement der Lehrkräfte und der Schulen abhängig? Die Durchführung und Abnahme ist in der Berliner Grundschulverordnung im § 13 geregelt. Insbesondere der Absatz 2 besagt, dass in der Jahrgangsstufe 4 in Zusammenarbeit mit der Polizei die Radfahrprüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, durchgeführt wird. Beide Teile sind schulische Veranstaltungen und unterliegen der Aufsicht der Schule. Demnach ist davon auszugehen, dass grundsätzlich alle Grundschüler dieses Bezirkes an der praktischen Radfahrausbildung in den Verkehrsschulen Steglitz-Zehlendorf teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
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