Drucksache - 0675/V  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Status:öffentlichAktenzeichen:343/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 30.01.2018
Beschluss vom 21.02.2018

1. Gegenstand der Vorlage:Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2019 bis               2023

 

2. Berichterstatter:Bezirksstadtrat Michael Karnetzki

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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme von 64 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste/n) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellten Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.

 

Begründung:

Nach § 28 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Bezirke in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf.

r den Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat das Verwaltungsgericht Berlin für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Berlin die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen mit 64 festgesetzt.

Hierbei soll auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter geachtet werden.

Die erstellte Liste (vgl. Anlage) enthält aktuell insgesamt 72 Personen (30 Frauen und 42 Männer). Alle Personen haben sich freiwillig gemeldet, sodass keine Heranziehung von Personen aus der Bevölkerung nach dem Zufallsprinzip notwendig wurde.

Die Sortierung ist absteigend nach Geburtsdaten erfolgt.

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste wurden die Vorschriften der §§ 20 bis 23, 186 VwGO hinsichtlich der von den vorgeschlagenen Personen zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen beachtet. Hierbei wurden auch Personen berücksichtigt, die dieses Amt bereits ausüben oder ausgeübt haben.

Weitere bis zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Amt eingehende Erklärungen von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes erfüllen, werden der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich zugeleitet, da vom Verwaltungsgericht Berlin keine Aufnahmefrist festgesetzt wurde.

Nach § 28 Satz 4 VwGO ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

 

 

Cerstin Richter-KotowskiMichael Karnetzki

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 21.02.2018 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme von 64 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste/n) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellten Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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