Drucksache - 0670/V  

 
 
Betreff: Stillstand in der Dessauerstraße 37 in Lankwitz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GrunerBV Gruner
Verfasser:Gruner 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 15.01.2018
Schriftliche Beantwortung vom 23.01.2018

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Warum wurde das Bebauungsplanverfahren für die Dessauerstraße noch nicht abgeschlossen, und wann soll dies geschehen?

 

2)   Warum entsteht eine Verzögerung des Baubeginns von voraussichtlich zwei Jahren, und wer trägt die ggf. anfallenden Mehrkosten?

 

3)   Ist sichergestellt, dass die Degewo das geplante Projekt auch trotz dieser Verzögerung umsetzen wird und am Standort schlussendlich 250 Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis von 8,50 bis 10,0 Euro entstehen? Gilt dies auch für die ebenfalls geplante Kita?

 

4)   Wie schätzt das Bezirksamt den Bedarf nach vergleichsweise günstigen Wohnungen und Kitaplätzen in Lankwitz ein?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.01.2018

 

 

 

Mathias Gruner

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Warum wurde das Bebauungsplanverfahren für die Dessauerstraße noch nicht abgeschlossen und wann soll dies geschehen?

Die für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens erforderlichen Unterlagen, die vom Investor beizubringen sind, sind derzeit noch unvollständig, die Projektplanung ist somit noch nicht abgeschlossen. So sind z.B. das Erschließungskonzept (einschließlich der Finanzierung), das Versickerungskonzept, wie auch der nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung erforderliche städtebauliche Vertragsentwurf unvollständig. Nach vollständigem Vorliegen der Projektunterlagen in abgestimmter Form kann das Bebauungsplanverfahren zügig fortgeführt werden und, soweit keine wesentlichen Einwendungen vorgebracht werden, auch abgeschlossen werden.

 

2)   Warum entsteht eine Verzögerung des Baubeginns von voraussichtlich zwei Jahren und wer trägt die Mehrkosten?

r das Projekt der Degewo in der Dessauerstraße fehlt derzeit das Baurecht, das mit dem Bebauungsplanverfahren geschaffen wird. Zudem war für die Realisierung des Projekts noch die Grundstücksübertragung einer Ergänzungsfläche erforderlich, die im Oktober 2017 erfolgte. In wieweit Mehrkosten entstehen, ist aus bezirklicher Sicht nicht abzuschätzen.

 

3)   Ist sichergestellt, dass Degewo das geplante Projekt auch trotz dieser Verzögerung umsetzen wird und am Standort schlussendlich 250 Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis von 8,50 - 10,00 Euro entstehen? Gilt dies auch für die ebenfalls geplante Kita?

Die Grundstücke wurden der Degewo zum Zwecke des Wohnungsbaus übertragen. Die Degewo hat als Vorhabenträger die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt und sich im Rahmen einer Grundzustimmung zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung bekannt. Die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung schließt die Schaffung von vergleichsweise günstigen Wohnungen und Kitaplätzen ein.

 

4)   Wie schätzt das Bezirksamt den Bedarf nach vergleichsweise günstigen Wohnungen und Kitaplätzen in Lankwitz ein?

Ein Bedarf nach vergleichsweise günstigen Wohnungen und Kitaplätzen in Lankwitz ist gegeben; das Projekt der Degewo in der Dessauerstraße wird daher begrüßt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen