Drucksache - 0668/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden gegenwärtig vom Bezirk betreut?
2) Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten, die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings entstehen? Zum Vergleich: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten, die dem Bezirk für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung eines volljährigen Flüchtlings entstehen? (Ungefähre Angaben genügen)
3) Hat das Bezirksamt durch geeignete Maßnahmen, insbesondere in den Fällen, in denen keine geeigneten Dokumente vorliegen, sichergestellt, dass Flüchtlinge, die behaupten, minderjährig zu sein, auch tatsächlich minderjährig sind? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.01.2018
Volker Graffstädt
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