Drucksache - 0650/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den Ausschank von alkoholischen Getränken im Foyer vor dem Bürger/innensaal erst nach den BVV-Sitzungen zu gestatten.
Begründung:
Alkohol ist die Volksdroge Nummer eins. Circa neuneinhalb Millionen Deutsche trinken derart viel Alkohol, dass sie damit ihre Gesundheit gefährden. Bereits ab 0,2 Promille wird im Gehirn die Informationsübertragung verändert und die Leistungsfähigkeit nimmt ab. Beispielsweise werden schon nach einem kleinen Glas Wein oder Bier Entfernungen falsch eingeschätzt. Die Stimmung wird gesteigert, Angstgefühle gedämpft, gleichzeitig sinkt die Kritikfähigkeit und steigt die Risikobereitschaft. Schon allein aus diesen Gründen sollten Menschen, die Maschinen lenken, die für die Sicherheit anderer zuständig sind oder die Politik für einen Bezirk mit 300.000 Einwohner/innen gestalten, den Konsum von Alkohol auf den Feierabend verschieben.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.01.2018
Für die Linksfraktion
BaderGruner Krause
Der Antrag wurde am 14.02.2018 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 18.04.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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