Drucksache - 0650/V  

 
 
Betreff: Bezirkspolitik ganz nüchtern betrachtet
Status:öffentlichAktenzeichen:435/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Bader, Gruner, Krause 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
14.02.2018    6. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 08.01.2018
BE GO vom 14.02.2018
Beschluss vom 18.04.2018

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Ausschank von alkoholischen Getränken im Foyer vor dem Bürger/innensaal erst nach den BVV-Sitzungen zu gestatten.

 

Begründung:

 

Alkohol ist die Volksdroge Nummer eins. Circa neuneinhalb Millionen Deutsche trinken derart viel Alkohol, dass sie damit ihre Gesundheit gefährden. Bereits ab 0,2 Promille wird im Gehirn die Informationsübertragung verändert und die Leistungsfähigkeit nimmt ab. Beispielsweise werden schon nach einem kleinen Glas Wein oder Bier Entfernungen falsch eingeschätzt. Die Stimmung wird gesteigert, Angstgefühle gedämpft, gleichzeitig sinkt die Kritikfähigkeit und steigt die Risikobereitschaft. Schon allein aus diesen Gründen sollten Menschen, die Maschinen lenken, die für die Sicherheit anderer zuständig sind oder die Politik für einen Bezirk mit 300.000 Einwohner/innen gestalten, den Konsum von Alkohol auf den Feierabend verschieben.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.01.2018

 

 

r die Linksfraktion

 

 

BaderGruner  Krause

 

 

Der Antrag wurde am 14.02.2018 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 18.04.2018 beschlossen:  

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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