Drucksache - 0614/V
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, vor dem Domicil Seniorenpflegeheim in der Frobenstraße 79, 12249 Berlin, durch verstärkte Kontrollen des Ordnungsamtes die Einhaltung der Parkregelung, insbesondere in den Morgenstunden ab 6:00 Uhr konsequent zu überwachen.
Begründung:
Vor dem Eingang des Domicil Seniorenpflegeheims in der Frobenstraße 79 wird die derzeit geltende Parkregelung regelmäßig missachtet, so dass Krankentransporte und Lieferanten behindert werden. Die Polizei erklärt sich für nicht zuständig, das Ordnungsamt ist so früh noch nicht im Dienst; auf telefonische Bitten wird nicht reagiert.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Dezember 2017
Für die Fraktion der CDU
Hippe Kronhagel
Der Antrag wurde am 07.02.2018 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, vor dem Domicil Seniorenpflegeheim in der Frobenstraße 79, 12249 Berlin, durch verstärkte Kontrollen des Ordnungsamtes die Einhaltung der Parkregelung, insbesondere in den Morgenstunden ab 6:00 Uhr konsequent zu überwachen, gegebenenfalls die Polizei zu bitten, außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes die Einhaltung der geltenden Parkregelung zu überwachen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 21.02.2018 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, vor dem Domicil Seniorenpflegeheim in der Frobenstraße 79, 12249 Berlin, durch verstärkte Kontrollen des Ordnungsamtes die Einhaltung der Parkregelung, insbesondere in den Morgenstunden ab 6:00 Uhr konsequent zu überwachen, gegebenenfalls die Polizei zu bitten, außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes die Einhaltung der geltenden Parkregelung zu überwachen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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