Drucksache - 0603/V
- 1 -
1.Gegenstand der Vorlage:Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2016
2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3.Beschlussentwurf:Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 weist einen Überschuss von 3.866.395,81 EUR aus.
4.Begründung:
Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.
Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO
- den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,
- die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und
- die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.
Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen
- eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,
- eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),
- eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,
- eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),
- eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO) vorgenommenen Festlegungen
- eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,
- eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,
- eine Übersicht über das Rücklagevermögen,
- die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 1 beigefügt.
Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).
Grundlagen der Haushaltswirtschaft Im Rahmen der Globalsummenzuweisung für die Bezirke nach § 26a LHO zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 22.04.2015 die bezirklichen Globalsummen übermittelt und diese mit Schreiben vom 03.07.2015 fortgeschrieben. Die vom Bezirksamt eingebrachte Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Drs.Nr. 1404/IV) wurde in mehreren Sitzungen des Haushaltsausschusses beraten und von der Bezirksverordnetenversammlung in der 41. Sitzung am 16.09.2015 beschlossen (Beschluss Nr. 908).
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 war mit einem Haushaltsvolumen von 526.582.500 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 15. Dezember 2015 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2016/2017 (HG 16/17) beschlossen worden (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 23.12.2015 (GVBl S. 570)).
Im Folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.
Ergebnisse der Haushaltswirtschaft Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2016 (HWR 2016) der Senatsverwaltung für Finanzen vom 23.12.2015 zu beachten.
Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:
Umsetzungen Die Ausgabenleistung für die Betreuung des Jugendhilfe-Verfahrens ISBJ wurde bei der zuständigen Senatsfachverwaltung zentralisiert. In diesem Zusammenhang waren die im Bezirkshaushalt bei Kapitel 4000, Titel 54085 etatisierten Mittel in Höhe von 231.300 EUR in den Senatshaushalt umzusetzen.
Die Abgabe der Futtermittelüberwachung an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf im Rahmen regionalisierter Aufgabenwahrnehmung erforderte die Umsetzung der bei Kapitel 3400, Titel 52501 veranschlagten Mittel in Höhe von 3.900 €.
Ist-Abschluss Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Mehrausgaben Im Haushaltsjahr 2016 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):
a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)434.600,73 EUR b) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)20.550,22 EUR c) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3)6.630,00 EUR d) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4)5.000,00 EUR e) Deckungsfähigkeit (D1)17.784.815,50 EUR f) Zweckgebundene Einnahmen (D2)9.260.148,67 EUR g) Erhöhung der Zuweisung (M2)6.771.162,73 EUR h) Ausgaben bei noch nicht realisierten zweckgeb. Einnahmen (M4)659.000,00 EUR i) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5) 3.923.000,00 EUR j) Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1)244.731,00 EUR Summe der Mehrausgaben39.109.638,85 EUR
zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) Für die Einrichtung zusätzlicher Beschäftigungspositionen für Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation (Flüchtlingspaket I, II, III und V) im Bereich Volkshochschule, Tiefbau und im Amtfür Soziales. (3610,3800,3930/42811)251.918,39 EUR
Für die Einrichtung zusätzlicher Beschäftigungspositionen zur Unter- stützung der Datenerfassung im Rahmen der Umstellung auf Software MS-IT im Bereich Musikschule. (3620/42811) 2.268,71 EUR
Für die Ersatzbeschaffung defekter Haubenspülmaschinen zur Aufrechterhaltung des Mensabetriebes an verschiedenen bezirklichen Schulen, für die Neubeschaffung einer neuen Kühlzelle vor dem Hintergrund der Funktionserweiterung der Küche der Wilma-Rudolph-Oberschule zur Produktionsküche für die Versorgung der bezirklichen Schulen sowie für die Beschaffung eines PKW-Anhängers für die Gartenarbeitsschule. (3700/81279) 63.503,28 EUR Für die Einrichtung zusätzlicher Beschäftigungspositionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. (4200,4201,4202/42811) 116.910,35 EUR
zu b)Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 2) zu entnehmen.20.550,22 EUR
zu c)Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben B3 = 6.630,00 EUR zu d)Sondermittel der BVV für neue Ausgaben B4 = 5.000,00 EUR Die Bewilligungen von Sondermitteln der BVV umfassten unter Berücksichtigung vorhandener Ansätze in 2016 insgesamt 11.630,00 EUR Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 3) zu entnehmen.
zu e)Deckungsfähigkeit (D1) In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungsfähigkeit ausgeglichen worden. 17.784.815,50 EUR
zu f)Zweckgebundene Einnahmen (D2) In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen geleistet worden: 3500, 3610, 3640, 3700, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3715, 3800, 3810, 4011, 4021, 4300, 4500, 4520 9.260.148,67 EUR
zu g)Erhöhung der Zuweisung (M2) Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 4) zu entnehmen.6.771.162,73 EUR
zu h) Ausgaben bei noch nicht realisierten zweckgeb. Einnahmen (M4)
Für die Herstellung einer Poller-Anlage vor dem US-Konsulat wurden Mehrausgaben zugelassen. Die vertragliche Erstattung durch das US-Konsulat erfolgte bei 3800/34790. (3800/73831) 659.000,81 EUR
zu i)Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5) Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft durch Einsparungen erwirtschaftet und zur Begründung der erforderlichen Ausgleichsbuchungen titelkonkret verortet:
(3310/46201)167.000,00 EUR
(3320/46201)1.391.000,00 EUR
(3330/46201)419.000,00 EUR
(3350/46201)1.306.000,00 EUR
(4500/97203)640.000,00 EUR
zu j)Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1) Zur durchführungsgerechten Weiterführung des Bauvorhabens „Umbau der Hildburghauser Straße“ mussten überplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich (Basiskorrektur) zugelassen werden. (3800/72505)244.731,00 EUR
Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2016
Grundsätzliches
Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.
Die Ausgaben der Titel
- 44304 -Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer - 44379 -Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte - 45300 -Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen
werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel
- 42260 -Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers - 42760 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers - 42860 -Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers
werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3305 bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel
- 41102 -Aufwendungen für Bezirksverordnete - 41201 -Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - 41210 -Aufwendungen für Beiräte - 42221 - Bezüge der Anwärter/innen - 42701 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen - 42722 -Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre) - 42790 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen - 42791 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten - 42792 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln - 42821 - Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte - 45903 -Prämien für besondere Leistungen
werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel
- 44100 -Beihilfen für Dienstkräfte
sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zum ”Teilplafond Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mit aufgeführt.
Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811, 42860)
Im Rahmen der Basiskorrektur 2016 wurden folgende Personaltatbestände bei der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) angemeldet und berücksichtigt:
Es entstanden wie immer Mehrausgaben bei abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzten Planstellen. Dies hatte Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 428 01 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.
Die hohen Mehrausgaben bei Titel 42811 sind u.a. dadurch begründet, dass zusätzliche Beschäftigungspositionen von der Senatsverwaltung für Finanzen im Haushaltsjahr 2016 bewilligt wurden. Die angefallenen Personalkosten sind entsprechend - im Rahmen der Basiskorrektur -erstattet worden.
Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)
Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.
Ausbildungsmittel (Titel 42221, 42722 und 42821)
Aufgrund der Veranschlagungsleitlinie seitens SenFin standen dem BA Steglitz-Zehlendorf Ausbildungsmittel in Höhe von insgesamt 1.237.000 € zur Verfügung.
Unter den Bedingungen des solidarischen Finanzausgleichs wird die Differenz zwischen dieser Leitlinie, die Differenz zwischen dem Ansatz und den Ist-Ausgaben, im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen.
Insgesamt überschritt das BA Steglitz-Zehlendorf die zu Verfügung stehenden Ausbildungsmittel in Höhe von 228.211 €. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Basiskorrektur 2016 von SenFin berücksichtigt.
Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 42850)
Aus den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Titel 42850) werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte gezahlt. Die Vorschriften sehen unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Prämien an Dienstkräften, die nicht dem Personalüberhang angehören, vor.
Entsprechende Anträge gab es im Jahr 2016 im BA Steglitz-Zehlendorf nicht.
Pauschale Mehr- bzw. Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 46101, 46201)
Die pauschalen Minderausgaben in Höhe von insgesamt 3.283.000 € wurden durch Einsparungen aus restriktiver Steuerung der Haushaltswirtschaft zur Einhaltung des Abteilungsbudgets erbracht.
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 22.10.2018 in der 10. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Breidenbach Amtierender Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 14.11.2018 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 weist einen Überschuss von 3.866.395,81 EUR aus.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |