Drucksache - 0603/V  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlichAktenzeichen:587/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
26.02.2018    6. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
26.03.2018    7. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
23.04.2018    8. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
25.06.2018    9. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
22.10.2018    10. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 28.11.2017
Anlage 1 (Wirtschaftsplan Prb 2016)
Anlage 2 (Verfügungsmittel 2016)
Anlage 3 (Sondermittel 2016)
Anlage 4 (Veränderung der Zuweisung 2016_M2)
BE RPA vom 22.10.2018
Beschluss vom 14.11.2018

 

 

- 1 -

 

1.Gegenstand der Vorlage:Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf

r das Haushaltsjahr 2016

 

2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3.Beschlussentwurf:Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 weist einen Überschuss von 3.866.395,81 EUR aus.

 

4.Begründung:

 

Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO

 

-          den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,

 

-          die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und

 

-          die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

 

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-,

untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

 

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),

 

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

 

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,

untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),

 

-          eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO)

vorgenommenen Festlegungen

 

-          eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht über das Rücklagevermögen,

 

-          die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft

Im Rahmen der Globalsummenzuweisung für die Bezirke nach § 26a LHO zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 22.04.2015 die bezirklichen Globalsummen übermittelt und diese mit Schreiben vom 03.07.2015 fortgeschrieben. Die vom Bezirksamt eingebrachte Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Drs.Nr. 1404/IV) wurde in mehreren Sitzungen des Haushaltsausschusses beraten und von der Bezirksverordnetenversammlung in der 41. Sitzung am 16.09.2015 beschlossen (Beschluss Nr. 908).

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 war mit einem Haushaltsvolumen von 526.582.500 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

Euro

Ausgaben

Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Euro

526.582.500

526.582.500

750.000

 

Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 15. Dezember 2015 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2016/2017 (HG 16/17) beschlossen worden (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 23.12.2015 (GVBl S. 570)).

 

Im Folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2016 (HWR 2016) der Senatsverwaltung für Finanzen vom 23.12.2015 zu beachten.

 

Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:

 

  • AV LHO,
  • Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrg-ProFiskal) vom 16. März 2010
  • sowie das von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 29. November 2016 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2016 - AbRdSchr 16.

 

Umsetzungen

Die Ausgabenleistungr die Betreuung des Jugendhilfe-Verfahrens ISBJ wurde bei der zuständigen Senatsfachverwaltung zentralisiert. In diesem Zusammenhang waren die im Bezirkshaushalt bei Kapitel 4000, Titel 54085 etatisierten Mittel in Höhe von 231.300 EUR in den Senatshaushalt umzusetzen.

 

Die Abgabe der Futtermittelüberwachung an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf im Rahmen regionalisierter Aufgabenwahrnehmung erforderte die Umsetzung der bei Kapitel 3400, Titel 52501 veranschlagten Mittel in Höhe von 3.900 €.

 

Ist-Abschluss

Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

Summe der Ist - Einnahmen

538.263.780,48 EUR

 

 

Summe der Ist - Ausgaben

534.397.384,67 EUR

 

 

Kassenmäßiger Überschuss

3.866.395,81 EUR

 

Mehrausgaben

Im Haushaltsjahr 2016 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):

 

a)      Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)434.600,73 EUR

b)      Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)20.550,22 EUR

c)      Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3)6.630,00 EUR

d)      Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4)5.000,00 EUR

e)      Deckungsfähigkeit (D1)17.784.815,50 EUR

f)        Zweckgebundene Einnahmen (D2)9.260.148,67 EUR

g)      Erhöhung der Zuweisung (M2)6.771.162,73 EUR

h)      Ausgaben bei noch nicht realisierten zweckgeb. Einnahmen (M4)659.000,00 EUR

i)        Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)  3.923.000,00 EUR

j)        Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1)244.731,00 EUR

Summe der Mehrausgaben39.109.638,85 EUR

 

zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)

r die Einrichtung zusätzlicher Beschäftigungspositionen für Maßnahmen

zur Bewältigung der Flüchtlingssituation (Flüchtlingspaket I, II, III und V)

im Bereich Volkshochschule, Tiefbau und im Amtfür Soziales.

(3610,3800,3930/42811)251.918,39 EUR

 

r die Einrichtung zusätzlicher Beschäftigungspositionen zur Unter-

stützung der Datenerfassung im Rahmen der Umstellung auf Software

MS-IT im Bereich Musikschule. (3620/42811)                    2.268,71 EUR                           

 

r die Ersatzbeschaffung defekter Haubenspülmaschinen zur Aufrechterhaltung des Mensabetriebes an verschiedenen bezirklichen Schulen, für die Neubeschaffung einer neuen Kühlzelle vor dem Hintergrund der Funktionserweiterung der Küche der Wilma-Rudolph-Oberschule zur Produktionsküche für die Versorgung der bezirklichen Schulen sowie für die Beschaffung eines PKW-Anhängers für die Gartenarbeitsschule. (3700/81279)                             63.503,28 EUR                                          

r die Einrichtung zusätzlicher Beschäftigungspositionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. (4200,4201,4202/42811)                  116.910,35 EUR

 

zu b)Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung

(Anlage 2) zu entnehmen.20.550,22 EUR

 

zu c)Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben B3 =   6.630,00 EUR

zu d)Sondermittel der BVV für neue Ausgaben   B4 =   5.000,00 EUR

Die Bewilligungen von Sondermitteln der BVV umfassten unter Berücksichtigung vorhandener Ansätze in 2016 insgesamt              11.630,00 EUR
 

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung

(Anlage 3) zu entnehmen.

 

zu e)Deckungsfähigkeit (D1)

In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungsfähigkeit ausgeglichen worden.              17.784.815,50 EUR

 

zu f)Zweckgebundene Einnahmen (D2)

In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen geleistet worden:

3500, 3610, 3640, 3700, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705,

3715, 3800, 3810, 4011, 4021, 4300, 4500, 4520  9.260.148,67 EUR

 

zu g)Erhöhung der Zuweisung (M2)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung

(Anlage 4) zu entnehmen.6.771.162,73 EUR             

 

zu h) Ausgaben bei noch nicht realisierten zweckgeb. Einnahmen (M4)

 

r die Herstellung einer Poller-Anlage vor dem US-Konsulat wurden Mehrausgaben zugelassen. Die vertragliche Erstattung durch das US-Konsulat erfolgte bei 3800/34790. (3800/73831)              659.000,81 EUR

 

zu i)Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft durch Einsparungen erwirtschaftet und zur Begründung der erforderlichen Ausgleichsbuchungen titelkonkret verortet:

 

(3310/46201)167.000,00 EUR
r Personalausgaben, belegt bei 3300/42801

 

(3320/46201)1.391.000,00 EUR
r Personalausgaben, belegt bei 4040/42201

 

(3330/46201)419.000,00 EUR
r Personalausgaben, belegt bei 3306/42201 und 3401/42801

 

(3350/46201)1.306.000,00 EUR
r Personalausgaben, belegt bei 4100/42201

 

(4500/97203)640.000,00 EUR
r Gesamthaushalt, belegt bei 4201/11148

 

zu j)Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1)

Zur durchführungsgerechten Weiterführung des Bauvorhabens „Umbau der Hildburghauser Straße“ mussten überplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich (Basiskorrektur) zugelassen werden.

(3800/72505)244.731,00 EUR

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2016

 

Grundsätzliches

 

Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen.

Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 44304 -Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer

- 44379 -Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 45300 -Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

 

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 42260 -Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

- 42760 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers

- 42860 -Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

 

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3305 bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 41102 -Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 41201 -Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 41210 -Aufwendungen für Beiräte

- 42221 - Bezüge der Anwärter/innen

- 42701 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

- 42722 -Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)

- 42790 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Einnahmen

- 42791 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten

- 42792 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln
(Förderperiode 2007-2013)

- 42821 - Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte

- 45903 -Prämien für besondere Leistungen

 

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 44100 -Beihilfen für Dienstkräfte

 

sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zum ”Teilplafond Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mit aufgeführt.

 

Titel

Ausgaben

Ist

EUR

Ansatz

EUR

Mehr/- Minderbetrag EUR

42201

Bezüge der planmäßigen Beamten /Beamtinnen

 

21.704.831,13

 

 

29.520.700

 

 

-7.815.868,87

 

42221

 

Bezüge der Anwärter/innen

4.948,20

 

15.000

 

-10.051,80

 

42231

 

 

Bezüge der Beamten/Beamtinnen (Fremdfinanzierung)

 

1.241.934,49

 

1.621.000

 

- 379.065,51

 

 

42260

 

 

Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

 

0,00

1.000

-1.000

42722

 

 

 

Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)

22.786,65

22.000

786,65

42760

 

 

Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers

 

0,00

 

 

1.000

-1.000

 

 

42801

 

 

 

Entgelte der plan

mäßigen Tarifbeschäftigten

 

50.893.813,52

 

53.827.100

 

-2.933.286,48

 

42805

 

 

Entgelte der plan

mäßigen Tarifbeschäftigten

- Lehrkräfte

 

239.074,83

 

 

286.000

 

-46.925,17

 

42811

 

 

 

Entgelte der nichtplan

mäßigen Tarifbeschäftigten

 

3.046.422,79

 

1.184.300

 

 

1.862.122,79

 

 

42821

 

 

 

Ausbildungsentgelte

(Tarifbeschäftigten)

 

1.437.476,04

 

1.200.000

 

237.476,04

 

42830

Entgelte der plan

mäßigen Tarifbeschäftigten

(Fremdfinanzierungen)

 

1.632.230,99

 

1.929.000

 

-296.769,01

 

42850

Fluktuationsanreiz zur

vorzeitigen Beendigung von

Beschäftigungsverhältnissen

r Tarifbeschäftigte

 

0,00

1.000

- 1.000

42860

 

 

Entgelte für Tarifbeschäftigte

r Maßnahmen im Rahmen des

Wissenstransfers

 

0,00

 

1.000

- 1.000

 

 

46201

 

 

Pauschale Minderausgaben

r Personalausgaben

 

0,00

-3.283.000

 

 

3.283.000,00

 

Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811, 42860)

 

Im Rahmen der Basiskorrektur 2016 wurden folgende Personaltatbestände bei der Senatsverwaltung r Finanzen (SenFin) angemeldet und berücksichtigt:

 

  • Besoldungsanpassung
  • Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte
  • TV Musikschullehrkräfte Land Berlin
  • VBL-Sanierungsgelder
  • Ausbildungsmittel
  • Stadtinspektorinnen/Stadtinspektoren auf Probe
  • Personalüberhang (aus dem EZeP in die Bezirke zurückversetzter/dezentraler der bisher vom EZeP erstattet wurde)
  • Ausgleich von Zusatzkosten bei der Übernahme von Personalüberhangkräften als Nachfolger für ATZ-Beschäftigte
  • Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen 2016
  • Zusätzliche Dienstkräfte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung
  • Zusätzliche Dienstkräfte für die Bürgerämter
  • Zusätzliche Dienstkräfte für den Mengenaufwuchs und die Transferkostensteuerung im Sozialbereich Teil III
  • Zusätzliche Dienstkräfte für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege
  • Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung der Umwandlungsverordnung
  • Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung der Wohngeldnovelle
  • Jugendberufsagentur
  • Zusätzliche Dienstkräfte zur Koordinierung von Flüchtlingen
  • Personalverstärkungsmaßnahmen der AG Wachsende Stadt im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation
  • Ergebnis der AG Wachsende Stadt vom 04.07.2016
  • Personalkosten für abgeordnetes Personal ans LAGeSo/LKF/LAF

 

Es entstanden wie immer Mehrausgaben bei abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzten Planstellen. Dies hatte Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 428 01 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.

 

Die hohen Mehrausgaben bei Titel 42811 sind u.a. dadurch begründet, dass zusätzliche Beschäftigungspositionen von der Senatsverwaltung für Finanzen im Haushaltsjahr 2016 bewilligt wurden. Die angefallenen Personalkosten sind entsprechend  - im Rahmen der Basiskorrektur -erstattet worden.

 

Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)

 

Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.

 

Ausbildungsmittel (Titel 42221, 42722 und 42821)

 

Aufgrund der Veranschlagungsleitlinie seitens SenFin standen dem BA Steglitz-Zehlendorf Ausbildungsmittel in Höhe von insgesamt 1.237.000 € zur Verfügung.

 

Unter den Bedingungen des solidarischen Finanzausgleichs wird die Differenz zwischen dieser Leitlinie, die Differenz zwischen dem Ansatz und den Ist-Ausgaben, im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen.

 

Insgesamt überschritt das BA Steglitz-Zehlendorf die zu Verfügung stehenden Ausbildungsmittel in Höhe von 228.211 €. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Basiskorrektur 2016 von SenFin berücksichtigt.

 

Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 42850)

 

Aus den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Titel 42850) werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte gezahlt. Die Vorschriften sehen unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Prämien an Dienstkräften, die nicht dem Personalüberhang angehören, vor.

 

Entsprechende Anträge gab es im Jahr 2016 im BA Steglitz-Zehlendorf nicht.

 

Pauschale Mehr- bzw. Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 46101, 46201)

 

Die pauschalen Minderausgaben in Höhe von insgesamt 3.283.000 € wurden durch Einsparungen aus restriktiver Steuerung der Haushaltswirtschaft zur Einhaltung des Abteilungsbudgets erbracht.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 22.10.2018 in der 10. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Breidenbach

Amtierender Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 14.11.2018 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 weist einen Überschuss von 3.866.395,81 EUR aus.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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