Drucksache - 0594/V  

 
 
Betreff: Kritische KiTa-Personalausstattung auch im Bezirk Steglitz-Zehlendorf?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV EhrhardtBV Ehrhardt
Verfasser:Ehrhardt 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 13.11.2017
Schriftliche Beantwortung vom 27.11.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt,

 

1)             Wie ist die KiTa-Situation im Bezirk Steglitz-Zehlendorf?

 

2)             Wie ist die Personalsituation an KiTas im Bezirk und welche Auswirkung hat die Ausstattung auf die Gruppengröße?

 

3)             Wie viel Prozent der KiTas haben eine unterdurchschnittliche Personalausstattung und wie unterscheiden sich KiTas in Freier Trägerschaft und KiTas des Eigenbetriebs?

 

4)             Wie verlaufen die Gespräche mit den Trägern, um die Probleme zu beheben? Welche Lösungen wurden erarbeitet und welche Zeitpläne zur Behebung vereinbart?

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13. November 2017

 

Kay Heinz Ehrhardt

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

Zur Ausgangslage:

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist für die finanzielle Förderung bei der Schaffung von Betreuungsplätzen, für die Erteilung und Überwachung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sowie für die Vertragsgestaltung mit den Trägern verantwortlich.

 

Die Ausstattung der Kitas mit Fachpersonal ist in der Kindertagesstättenverordnung (VOKitaFöG) geregelt. Die Verantwortung für die Einhaltung der Standards, einschließlich der Beschäftigungsmöglichkeit von Sozialassistent_inn_en, liegt auch hier bei der Senatsverwaltung.

 

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf betreibt keine eigenen Kitas. Die Zuständigkeit für das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf liegt daher ausschließlich im Bereich der Maßnahmen und Angebote, welche die Kitaträger unterstützen.

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1)        Wie ist die Kita-Situation im Bezirk Steglitz-Zehlendorf?

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf existieren z.Z. 193 Kitas. Angeboten werden ca. 11.400 Betreuungsplätze. 

 

2)        Wie ist die Personalsituation an Kitas im Bezirk und welche Auswirkungen hat die Ausstattung auf die Gruppengröße?

und

3)        Wie viel Prozent der Kitas haben eine unterdurchschnittliche Personalausstattung und wie unterscheiden sich Kitas in freier Trägerschaft und Kitas des Eigenbetriebes?

r den Bezirk Steglitz-Zehlendorf können lediglich Zahlen für den Kita-Eigenbetrieb Süd-West vorgelegt werden. Über andere Kitas liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Insoweit wird für diese Anfrage an die zuständige Kita-Aufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwiesen.

 

Zur Personalsituation des Kita-Eigenbetriebs können die entsprechenden Informationen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Zahlen sowohl auf Steglitz-Zehlendorf als auch auf Tempelhof-Schönberg beziehen.

 

Aus der Tabelle geht hervor, dass hinsichtlich des pädagogischen Personals, auf das die Fragen 2 und 3 vermutlich gerichtet ist, aktuell kein Engpass besteht. Im Zeitverlauf des Jahres bis Ende September 2017 ist darüber hinaus zu erkennen, dass eine Differenz von lediglich 4,34 VZÄ bestand. Dies ist im Vergleich mit den übrigen Eigenbetrieben des Landes Berlin ein Spitzenwert.

 

Die Personalausstattung des Kita-Eigenbetriebes Süd-West liegt demnach gemessen am Wirtschaftsplan 2017 mit Blick auf das pädagogische Personal bei durchschnittlich 99,41% bezogen auf die VZÄ. Für die Gesamtpersonalausstattung liegt der Wert bei durchschnittlich 99,31%. Bei dieser hohen personellen Abdeckung ist davon auszugehen, dass Auswirkungen auf die Gruppengröße kaum zu verzeichnen sind. Informationen hierzu liegen nicht vor.    

 

4)        Wie verlaufen die Gespräche mit den Trägern, um die Probleme zu beheben? Welche Lösungen wurden erarbeitet und welche Zeitpläne zur Behebung vereinbart?

Aufgrund der beschriebenen Zuständigkeitsverteilung im Land Berlin liegt die vorrangige Aufgabe der bezirklichen Jugendämter in der Vernetzung und der Kooperation mit den Kitaträgern im Bezirk. Generell ist festzustellen, dass Gespräche zur Problembehebung aktuell nicht von Nöten sind.

 

Darüber hinaus bestehen institutionalisierte Gesprächskreise, in denen das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf seiner Aufgabe der Vernetzung Kooperation nachkommt.

Diese sind:

 

  • regelmäßigen Austausche im Rahmen der Fachforen Kindertagesbetreuung -  mit den Kitaträgern, um von Seiten des Jugendamtes auf die bezirkliche Bedarfslage aufmerksam zu machen und die Auslastungssituation sowie die dahinter liegenden Gründe in den Kitas zu erfragen.
  • regelmäßige Gespräche mit der Geschäftsführung des Eigenbetriebes, vorrangig zur Kooperation und Bereitstellung von Betreuungsplätzen im akuten Notfall (z.B. bei Kindeswohlgefährdung).
  • Beratungsgespräche und Bedarfsprüfung für Kitagründer/innen, die in jedem Einzelfall zeitnah durchgeführt werden.
  • regelmäßige Abstimmungen mit der Kitaaufsicht der Senatsverwaltung und gemeinsame Gespräche in den Fachforen
  • Vernetzungsgespräche mit dem bezirklichen Qualifizierungsprojekt „Zukunft Kita“ und bezirklichen Kitaträgern zur Unterstützung der Kitas bei der Gewinnung von Fachkräften.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Carolina Böhm

Bezirksstadträtin

 

 
 

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