Drucksache - 0584/V  

 
 
Betreff: Campierende Obdachlose in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GaedickeBV Gaedicke
Verfasser:Gaedicke 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 08.11.2017
Schriftliche Beantwortung vom 17.11.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)             Wie hoch schätzt der Bezirk die Zahl der Obdach- und Wohnungslosen in seiner Verantwortlichkeit und welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über das Campieren von Obdachlosen in Steglitz-Zehlendorf?

 

2)             Wieviel Notunterkünfte außerhalb der Kältehilfe stellt das Bezirksamt, wieviel andere (Wohlfahrts-) Organisation oder die Kirchen für Obdachlose im Bezirk zur Verfügung?

 

3)             Welche Strategie verfolgt das Bezirksamt im Umgang mit Obdachlosen? Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote bietet das Bezirksamt für Obdach- und Wohnungslose? Und sieht das Bezirksamt zusätzlichen Bedarf bspw. für medizinische Versorgung, Prävention oder „aufsuchende Sozialarbeit“?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. November 2017

 

 

 

Michael Gaedicke

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die Kleine Anfrage Nr. 0584/V „Campierende Obdachlose in Steglitz-Zehlendorf“ beantworte ich wie folgt:

 

1)      Wie hoch schätzt der Bezirk die Zahl der Obdach- und Wohnungslosen in seiner Verantwortlichkeit und welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über das Campieren von Obdachlosen in Steglitz-Zehlendorf?

Die Zuständigkeit von Obdachlosen richtet sich nach dem letzten Wohnsitz in Berlin (wenn dieser zuständigkeitsbegründend war) oder nach dem Geburtsdatum (wenn bisher keine zuständigkeitsbegründende Meldung vorliegt). Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist für den Geburtsmonat Juni zuständig. Die letzte Wohnungslosenstatistik (Juni 2017) weist 2001 Personen aus, die als Obdachlose durch den Bezirk betreut werden. Über die Zahl der Personen, die sich nicht im Bezirk gemeldet haben, aber durch diesen zu betreuen wären, können keine Aussagen getroffen werden, auch keine Schätzwerte. Eine verlässliche Schätzung ist deshalb nicht möglich, weil sich die Personen im gesamten Stadtgebiet aufhalten können. Im Bezirk gibt es im Vergleich zum restlichen Stadtgebiet nur sehr wenige Obdachlose, die sich im öffentlichen Raum aufhalten. Bekannt ist ein seit vielen Jahren bestehender Platz an der Wannseebrücke, darüber hinaus gibt es in dessen Umgebung drei weitere Plätze. Ansonsten sind noch wenige Einzelpersonen im Bezirk bekannt.

 

2)      Wieviel Notunterkünfte außerhalb der Kältehilfe stellt das Bezirksamt, wieviel andere (Wohlfahrts-) Organisation oder die Kirchen für Obdachlose im Bezirk zur Verfügung?

Gemäß § 3 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz Berlin (AZG) ist die Förderung von niedrigschwelligen Angeboten der Wohnungslosenhilfe eine Angelegenheit von gesamtstädtischer Bedeutung und deshalb Aufgabe der zusndigen Senatsfachverwaltung. Ziel der dortigen Förderung ist es, die Menschen wieder in die Regelversorgung zu integrieren und ihnen zu helfen, soziale Schwierigkeiten zu überwinden. Die Angebote richten sich sowohl an Menschen, die auf der Straße leben als auch an Menschen, die von Wohnraumverlust bedroht sind. Über das Integrierte Sozialprogramm (ISP) werden unter anderem Träger unterstützt, die Notübernachtungen betreiben:

 

Da eine Finanzierung nicht mögliche ist, betreibt der Bezirk in eigener Verantwortung keine zusätzlichen Notübernachtungen. Die Notübernachtungen, die über das Integrierte Sozialprogramm unterstützt werden, befinden sich in den Bezirken mit hohen Zahlen von obdachlosen Menschen, somit nicht im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Es werden im Bezirk auch keine Einrichtungen durch Wohlfahrtsorganisationen oder Kirchen betrieben.

 

3)      Welche Strategie verfolgt das Bezirksamt im Umgang mit Obdachlosen? Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote bietet das Bezirksamt für Obdach- und Wohnungslose? Und sieht das Bezirksamt zusätzlichen Bedarf bspw. für medizinische Versorgung, Prävention oder „aufsuchende Sozialarbeit“?

Das Sozialamt Steglitz-Zehlendorf bietet über die Soziale Wohnhilfe eine umfassende Beratung an. Ziel ist es, Personen über die Regelversorgung zu unterstützen. Eine aufsuchende Sozialarbeit ist bei Personen gewährleistet, die in der Betreuung des Bezirkes stehen. Streetworker werden durch den Bezirk nicht bescftigt. Hier müsste, sofern sich im Bezirk echte Brennpunkte bilden, auf den Träger Gangway e.V., der über das Integrierte Sozialprogramm der Senatsverwaltung finanziert wird, zugegangen werden. Die medizinische Notversorgung wird in Zehlendorf für alle nichtversicherten Personen über den Verein Medizin hilft Flüchtlingen abgedeckt. Das Angebot von Medizin Hilft e.V. in Kooperation mit Ärzte der Welt findet sich am Teltower Damm 8a, 14169 Berlin Zehlendorf als offene Sprechstunde (Di 15 - 17 Uhr Kindersprechstunde, Do 15 - 17 Uhr Erwachsenensprechstunde).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

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