Drucksache - 0551/V  

 
 
Betreff: Zeltplatz auf dem Areal Kleistgrab am Kleinen Wannsee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Dr. KerstenBV Dr. Kersten
Verfasser:Dr. Kersten 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 06.11.2017
Schriftliche Beantwortung vom 27.11.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf dem Areal um das Kleist-Grab am Kleinen Wannsee ein dauerhaftes Zeltlager besteht?

 

2)   Hat das Bezirksamt Kenntnisse darüber, um welchen Personenkreis es sich handelt (wenn ja, bitte benennen)?

 

3)   Wie beurteilt das Bezirksamt die soziale und hygienische Situation vor Ort, da keine Sanitäreinrichtungen auf dem Areal vorhanden sind, und wird kontrolliert, ob Feuerstätten, die in öffentlichen Grünanlagen nicht gestattet sind, von den Campern betrieben werden?

 

4)   Wie wird das Bezirksamt in Bezug auf das dauerhafte Zeltlager verfahren, und welche Hilfen wird es den zurzeit dort lebenden Menschen anbieten?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.11.2017

 

 

 

Dr. Evelyn Kersten

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 15.11.2017 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf dem Areal um das Kleist-Grab am Kleinen Wannsee ein dauerhaftes Zeltlager besteht?

Der Sachverhalt ist dem Amt für Soziales nicht bekannt. Dem Fachbereich Grünflächen ist bekannt, dass in der öffentlichen Grünanlage auf dem Areal des Kleistgrabs Zelte aufgestellt sind.

 

2)   Hat das Bezirksamt Kenntnisse darüber, um welchen Personenkreis es sich handelt (wenn ja, bitte benennen)?

Dem Fachbereich Grünflächen ist der Personenkreis in der Grünanlage des Kleistgrabes nicht bekannt, da er bei Kontrollgängen nicht angetroffen wurde.

 

3)   Wie beurteilt das Bezirksamt die soziale und hygienische Situation vor Ort, da keine Sanitäreinrichtungen auf dem Areal vorhanden sind, und wird kontrolliert, ob Feuerstätten, die in öffentlichen Grünanlagen nicht gestattet sind, von den Campern betrieben werden?

Die zeltenden Personen auf dem Gelände des Kleistgrabes scheinen sich nach den Beobachtungen des Fachbereichs Grünflächen häuslich eingerichtet zu haben. Es wurden z.B. Wäscheleinen gespannt und gesonderte Teilbereiche werden zur Verrichtung der Notdurft genutzt. Bei den Kontrollgängen waren keine illegalen Feuerstätten festzustellen.

 

4)   Wie wird das Bezirksamt in Bezug auf das dauerhafte Zeltlager verfahren, und welche Hilfen wird es den zurzeit dort lebenden Menschen anbieten?

Der Fachbereich Grünflächen wird das Amt für Soziales bitten, die Zelte auf dem Areal des Kleistgrabes aufzusuchen und eine soziale Beratung anzubieten. Es wird dann geprüft werden, ob eine Aufforderung zur Räumung mit gegebenenfalls anschließender Räumung erfolgt. Das Bezirksamt ist bestrebt, illegales Zelten in Grünanlagen zu unterbinden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen