Drucksache - 0548/V  

 
 
Betreff: Flüchtlingssituation und Nachnutzung am Standort der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorsteherVorsteher
Verfasser:Rögner-Francke 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 30.10.2017

 

r die Große Anfrage „Flüchtlingssituation und Nachnutzung am Standort der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn (Drs. 0505/V) der AfD-Fraktion wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.10.2017 entsprechend § 23 (1) GO BVV die schriftliche Beantwortung beantragt.

 

Die schriftliche Beantwortung des Bezirksamtes gebe ich nachstehend zur Kenntnis:

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1)   Gibt es Pläne des Landes Berlin (Senat, LAF, BIM etc.) am gesamten Standort der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn (Erstaufnahme und ehemaliges Bettenhaus, ehemalige Schwesternwohnheime, Häuser D und E und ggf. weitere Gebäude einschließlich des zugehörigen Geländes) statt gegenwärtig bis zu 285 demnächst mehr als 650 geflüchtete Menschen unterzubringen, und wenn ja, wie viele genau und für welchen Zeitraum?

Ja, die Pläne gibt es, sie sind in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 28.09.2017 vorgestellt worden. Alle anderen Informationen stehen regelmäßig aktuell auf den Seiten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Verfügung, das Bezirksamt sieht sich hier nicht in der Verpflichtung für die Informationspolitik.

 

2)   Hat das Bezirksamt Kenntnis vom Bauantrag des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilien GmbH für das Objekt zum Heckeshorn 27-33 (ehemaliges Schwesternwohnheim), und hat das Bezirksamt Kenntnis, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Wegfalls der Nutzung als Klinik beantragt wurde? Ist dem Bezirksamt ein Termin bekannt, zu welchem die Baumaßnahmen beginnen sollen?

Es ist bekannt, dass Anträge dieser Art bei der Oberen Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gestellt wurden und werden. Entsprechende planungsrechtliche Befreiungen sind dazu notwendig und sollen nach hiesigem Kenntnisstand auch auf Grundlage der dafür extra geänderten Baugesetzgebung erteilt werden. Wann genau mit den Baumaßnahmen begonnen wird, ist im Bezirk nicht bekannt.

 

3)   Trifft es zu, dass am Standort der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn ein Krankenhaus gemäß dem Krankenhausplan des Landes Berlin nicht mehr vorgesehen ist?

Mit Erlaubnis des Vorstehers zitiere ich aus der Krankenhausplanung 2010 des Landes Berlin: „Die Standorte Heckeshorn (Helios Klinikum Emil von Behring), Griesinger Straße (Vivantes Klinikum Spandau) und Wiesengrund (Vivantes Humboldt-Klinikum) wurden in Umsetzung der Fortschreibung 2006 aufgegeben.“ Im aktuellen Krankenhausplan des Landes taucht der Standort Heckeshorn dementsprechend nicht mehr auf.

 

4)   Gibt es weitere Überlegungen für die Nutzung des Geländes und der Gebäude der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn, z.B.: für eine Wohnbebauung oder Gewerbeansiedlung?

Die Krankenhausnutzung ist Inhalt des dort geltenden Bebauungsplans. Insofern hat der Bezirk viele Jahre bei der BIM dafür geworben, entsprechende Nachnutzungen zu etablieren. Es gab verschiedene interessierte Krankenhausträger, aber bis heute hat sich letztlich keiner für den Standort entschieden. Nach nunmehr so vielen Jahren Leerstand hat die BIM begonnen, alternative Konzepte zu entwickeln. Infrage kommen Mischnutzungen aus Wohnen, Infrastruktur und gesundheitsaffinen Nutzungen im Sinne einer medizinischen Versorgung vor Ort.

 

5)   Teilt das Bezirksamt unsere Befürchtung, dass mit der gemäß Bauantrag des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilien GmbH, bezüglich des Objektes Zum Heckeshorn 2733 beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Umgehung der Mitwirkensrechte des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung unumkehrbare Fakten geschaffen werden sollen, um so den Einstieg in eine völlige Umwidmung des Geländes und der Gebäude der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn zu ebnen? Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, dies zu verhindern und die Mitwirkungsrechte des Bezirkes zu sichern?

Das Bezirksamt teilt Ihre Befürchtungen nicht, da die genannten Befreiungen befristet erteilt werden, wie das Baugesetzbuch es vorschreibt. Die Zuständig zur Erteilung einer Befreiung liegt gemäß Bauordnung Berlin § 67, Absatz 2 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Mitwirkungsrechte auf diesen Prozess hat die BVV nicht.

Wenn sich in Heckeshorn keine Krankenhausplanung mehr entwickelt, wonach es ja aussieht, wird für das Areal in Zukunft der Bebauungsplan geändert werden müssen, dies geschieht unter allen im gesetzlichen  Rahmen vorgesehenen Beteiligungsrechten.

 

6)   In welcher Weise sollen die Anwohner, insbesondere die Bürgerinitiative „Wannsee300“ in die Endscheidungsprozesse eingebunden werden?

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 1.

 

7)   Ist das Bezirksamt der Ansicht, dass die augenscheinlich beabsichtigte Umnutzung des Geländes der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn im Interesse des Bezirkes ist?

Das Bezirksamt hat durchaus ein Interesse in der dauerhaften Umwidmung und der langfristigen weiteren Entwicklung der Wohnbebauung und der Infrastruktur in Heckeshorn.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Carolina Böhm

Bezirksstadträtin“

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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