Drucksache - 0539/V  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlichAktenzeichen:245/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
02.11.2017 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 10.10.2017
Anlage Überschreitungsnachweisung 2016
BE HH vom 02.11.2017
Beschluss vom 15.11.2017

 

1. Gegenstand der Vorlage :Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016

 

2. Berichterstatter :Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3. Beschlussentwurf:Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 244.731,00 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 434.600,73 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO die zugelassenen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 105.438,93 EUR.

4. Begründung:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- und außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben bzw. durch nachträgliche Zuweisungserhöhung (Basiskorrektur) ausgeglichen. r ein Bauvorhaben mussten außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gegen Ausgleich zugelassen werden.

Über- und aerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).

 

Die im Einzelnen zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

5. Rechtsgrundlage:

§ 37 Abs. 7 LHO

 

6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und außerplanmäßigen Verpflichtungserchtigungen sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2016.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 02.11.2017 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Fengler

Amtierender Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 15.11.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 244.731,00 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 434.600,73 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO die zugelassenen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 105.438,93 EUR.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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