Drucksache - 0539/V
1. Gegenstand der Vorlage :Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016
2. Berichterstatter :Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3. Beschlussentwurf:Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 244.731,00 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 434.600,73 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO die zugelassenen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 105.438,93 EUR. 4. Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- und außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben bzw. durch nachträgliche Zuweisungserhöhung (Basiskorrektur) ausgeglichen. Für ein Bauvorhaben mussten außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gegen Ausgleich zugelassen werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).
Die im Einzelnen zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
5. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 7 LHO
6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2016.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 02.11.2017 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Fengler Amtierender Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 15.11.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 244.731,00 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 434.600,73 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO die zugelassenen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 105.438,93 EUR.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |