Drucksache - 0487/V  

 
 
Betreff: Keine Platzbenennung nach Richard Draemert möglich, oder nur nicht gewollt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV WöhningBV Wöhning
Verfasser:Wöhning 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 11.09.2017
Schriftliche Beantwortung des Bezirksamts vom 25.09.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)        Wenn es sich nach Auskunft des Bezirksamts in der Vorlage zur Kenntnisnahme zum BVV-Beschluss 21/V beim Platz vor dem U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte um eine Brücke handelt, von wo bis wo geht diese Brücke? Wo sind die baulichen Übergänge der Brücke zur Straße einerseits, die Grenzen der Brücke zum U-Bahngebäude andererseits?

 

2)        Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass das am Platz anliegende Reformhaus im Kopfbau des U-Bahnhofs die Adresse "Onkel-Tom-Straße 99" trägt und nicht die eigentlich nach der Brücken-Theorie richtige Anschrift "Onkel-Tom-Straßen-Brücke 1"?

 

3)        Ist dem Bezirksamt die DIN 1076 bekannt, nach der eine verkehrliche Unterführung ab einer Länge von 80 m nicht als "Brücke" angesehen wird, sondern als "Tunnel"? Wurde geprüft, ob es sich im vorliegenden Fall vielleicht um einen Tunnel handeln könnte ("Onkel-Tom-Straßen-Tunnel")?

 

4)        Welche Hinderungsgründe gibt es, einem Platz über einem Tunnel einen eigenständigen Namen zu geben (wie beispielsweise beim Breitscheidplatz, beim Adenauer-Platz oder beim Breitenbachplatz, im vorliegenden Fall "Richard-Draemert-Platz")?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. September 2017

 

 

 

Ulrike Wöhning

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 20.09.2017 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1)   Wenn es sich nach Auskunft des Bezirksamtes in der Vorlage zur Kenntnisnahme zum BVV-Beschluss 21/V beim Platz vor dem U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte um eine Brücke handelt, von wo bis wo geht diese Brücke? Wo sind die baulichen Übergänge der Brücke zur Straße einerseits, die Grenzen der Brücke zum U-Bahngebäude andererseits?

Es handelt sich bei dem am U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte befindlichen Bauwerk um eine Brücke über die Bahngleise im Zuge der Onkel-Tom-Straße. Einen Tunnel im Zuge der Onkel-Tom-Straße gibt es nicht.

Seitens der Senatsverwaltung UVK (Sen UVK V OI) wurde anlässlich des bisherigen Schriftwechsels die dortige Zuständigkeit, die gemäß Nr. 10 der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitskataloges bei der Hauptverwaltung liegt, bestätigt. Ebenso sind dort Unterlagen zur Planung, zum Bau sowie zur Benennung des Bauwerkes vorhanden. Insofern können die exakten Übergangspunkte von der Onkel Tom Straße zur Brücke, die vermutlich durch die Widerlager bestimmt sind, nicht mit Sicherheit benannt werden.

An welchem Punkt sich das U-Bahngebäude, welches im Eigentum der BVG ist, exakt von der Brücke abgrenzt, lässt sich ohne vorhandene Planunterlagen nicht dezidiert bestimmen.

 

2)   Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass das am Platz anliegende Reformhaus im Kopfbau des U-Bahnhofs die Adresse „Onkel-Tom-Straße 99“ trägt und nicht die eigentlich nach der Brücken-Theorie richtige Anschrift „Onkel-Tom-Straßen-Brücke 1“?

Die Nummerierung wird gem. der geltenden „Verordnung über die Grundstücksnummerierung“ und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften vom Fachbereich Vermessung vorgenommen. Danach erfolgt nur eine Nummerierung von Straßen und nicht von Brücken. Grundstücke müssen über Straßen zugänglich bzw. erschlossen sein, eine Erschließung über Brücken ist nicht möglich. Demzufolge erhalten Brücken keine eigenständigen Hausnummern.

Die Geschäfte erhalten normalerweise keine einzelnen Hausnummern, sondern die Nummer, die das entsprechende Gebäude erhalten hat.

Der Fachbereich Vermessung hat die Korrektheit der dort bestehenden Nummerierung überprüft und bestätigt.

 

3)   Ist dem Bezirksamt die DIN 1076 bekannt, nach der eine verkehrliche Unterführung ab einer Länge von 80 m nicht als „Brücke“ angesehen wird, sondern als „Tunnel“? Wurde geprüft, ob es sich im vorliegenden Fall vielleicht um einen Tunnel handeln könnte („Onkel-Tom-Straßen-Tunnel“)?

Die Prüfung, ob es sich um eine Straße oder einen Tunnel handelt, wurde durch die SenUVK im Zuge der Errichtung und Benennung vorgenommen und wird seitens des Fachbereiches Tiefbau des BA Steglitz-Zehlendorf nicht in Frage gestellt.

 

4)   Welche Hinderungsgründe gibt es, einem Platz über einem Tunnel einen eigenständigen Namen zu geben (wie bespielsweise beim Breitscheidplatz, beim Adenauerplatz oder beim Breitenbachplatz, im vorliegenden Fall „Richard-Draemert-Platz“)?

Nach unserer und nach der Ansicht der Senatsverwaltung (wie bereits ausgeführt) handelt es sich um eine Brücke und nicht um einen Tunnel.

Die Benennung der als Platz empfundenen Stelle ist, wie auch in den BVV-Vorgängen 0653/IV und 0057/V erläutert, nicht möglich, da die vorgeschlagene Fläche nicht im Eigentum des BA Steglitz-Zehlendorf, Fachbereich Tiefbau befindet.

Mit den beispielhaft aufgezählten Plätzen (Adenauerplatz, etc.) verhält es sich anders, diese befinden sich alle ausnahmslos und komplett im Fachvermögen des jeweiligen Tiefbauamtes.

 

Es besteht, wie bereits mehrfach, auch an diesem Ort ausgeführt, insofern ein rechtliches Hindernis, dem Benennungsvorschlag zu folgen, eine „nicht gewollte“ Benennung liegt nicht vor und wird zurückgewiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 

 
 

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