Drucksache - 0475/V  

 
 
Betreff: Parkregelung in der Drakestraße
Status:öffentlichAktenzeichen:301/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Kölsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.09.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
04.10.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
01.11.2017 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
29.11.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 11.09.2017
BE OVB vom 29.11.2017
Beschluss vom 13.12.2017
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.10.2021

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dass in der Drakestraße beidseitig auf die bestehende Parkregelung deutlicher hingewiesen wird.

 

Begründung:

 

Konkret geht es dabei um zwei missverständliche Beschilderungen. In der Drakestraße besteht morgens zwischen Ringstraße und Gardeschützenweg von 6-9 Uhr sowie nachmittags von 14-18 Uhr eine Busspur, die von 9-14 Uhr nahtlos als absolutes Halteverbot (Ladezone) ausgewiesen ist (siehe Abbildung 1). Wie auf den Abbildungen 2 und 3 dargestellt, werden die jeweiligen Gültigkeitsdauern jedoch nicht immer mit angegeben. Bei Abb. 2 fehlt der Gültigkeitszeitraum der Busspur, auf Abb. 3 fehlt die Busspur vollständig. Es kann beobachtet werden, dass sich genau vor diesen beiden Verkehrszeichen jeweils direkt nach Ablauf der Ladezonenzeit ein oder zwei Fahrzeuge zum Parken einfinden (Abb. 4). Offensichtlich wird an diesen Stellen die Gültigkeitsdauer der Busspur mit der des Halteverbotes gleichgesetzt interpretiert. An den benannten Stellen sollte daher bei Abb. 1 das Zusatzzeichen „Ende“ um die Gültigkeitsdauer ergänzt werden, bei Abb. 2 ist die gesamte Busspurregelung inkl. Gültigkeitszeitraum zu ergänzen. Rein rechtlich handelt es sich dabei zwar um redundante Verkehrszeichen, die bestehende Regelung wird momentan jedoch tagtäglich fehlinterpretiert.

 

*) Die erwähnten Abbildungen liegen für die Fraktionen zur Verteilung im Ausschuss bereit.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. September.2017

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Semler  Kölsch

 

 

Der Antrag wurde am 29.11.2017 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 13.12.2017 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dass in der Drakestraße beidseitig auf die bestehende Parkregelung deutlicher hingewiesen wird.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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