Drucksache - 0457/V
1.Gegenstand der Vorlage:Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushaltsplan 2018/19)
2.Berichterstatterin:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3.Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Doppelhaushaltsplan 2018/19 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Für das Haushaltsjahr 2018: Einnahmen .......................................................585.502.100 € Ausgaben .........................................................585.502.100 € Verpflichtungsermächtigungen ..........................41.150.000 € Für das Haushaltsjahr 2019: Einnahmen ......................................................586.656.000 € Ausgaben ............................................... ........586.656.000 € Verpflichtungsermächtigungen ........................... 12.900.000 €
4.Begründung:
a)Allgemeines: Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenansätzen des Bezirks zusammen. Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2016. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sachkosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten. Ausgabenseitig folgt die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Bezirksamt produktorientiert berechnete Abteilungseckwerte beschlossen. Die Zuweisung und Planung von Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB, Ausgaben für investive Beschaffungen sowie der Einnahme abhängigen Ausgaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung.
b)Einzelaspekte: 1)Pauschalen im Haushaltsplan Wie bereits im zweiten Jahr des Doppelhaushalts 2016/17 wurde auch 2019 im Kapitel 4500 eine Pauschale Mehrausgabe für Personal (Titel 46101) i.H.v. 800.000 € veranschlagt. Dabei handelt es sich um einen Anteil der im Personalplafond enthaltenen Steigerung 2019 gegenüber 2018 für antizipierte Erhöhungen bei den Bezügen (Faktorisierung). Da im Rahmen der Haushaltsplanung 2018/19 die Personalansätze 2018 nach 2019 "gespiegelt" wurden, wird dieser Betrag im Rahmen der Zuweisungsfortschreibung 2019 auf Basis aktueller Personalplanungen auf die Ämter verteilt. Der Ansatz 2019 bei 4500/97203 - Pauschale Minderausgaben - steht im Zusammenhang mit dem Bedarfsprogramm des Bauvorhabens "Erweiterung des Standortes Lepsiusstraße für die Kopernikus-Oberschule" (3702/70100), siehe auch Punkt 5).
2)Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für die Hochbauunterhaltung wurden erstmals explizite Vorgaben für Schul- und sonstige Gebäude gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge: 20182019 Lehr- und Lernmittel 3.382.400 € 3.382.400 € Hochbauunterhaltung (Schulen) 13.000.000 € 13.000.000 € Hochbauunterhaltung (sonstige Gebäude) 3.623.000 € 3.623.000 € Tiefbauunterhaltung 3.399.000 € 3.399.000 € Diese Vorgaben sind bei der Veranschlagung eingehalten worden.
3)Spiegelung der Ansätze 2018 nach 2019 Wie in der Vergangenheit sind die meisten Haushaltsansätze 2019 in derselben Höhe wie 2018 (gespiegelt) gebildet worden. Da regelmäßig für den Abschluss des letzten Haushaltsjahres (hier 2017) nur Merkansätze gebildet werden dürfen, erfolgt der Ausgleich durch die Ansatzbildung bei 4500/35903. Im Rahmen der Neuzuweisung 2019 erfolgt die entsprechende Anpassung an den tatsächlichen Abschluss 2017.
4)Zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) Die Bezirke haben für bereits 2017 (und teilweise 2016) erhaltene zusätzliche Personalmittel im Zusammenhang der "Wachsenden Stadt", die noch nicht im PSB enthaltenen Mittel über verschiedene methodische Wegen erhalten (Produktmengen- bzw. Zuweisungspreiserhöhungen oder über Sonderkalkulationen). Diese Beträge sind intern den betroffenen Ämtern zugewiesen worden. Mit der Fortschreibung haben die Bezirke zusätzliche Mittel für 2018 und 2019 erhalten (Beschluss der AG Ressourcensteuerung), die sie in eigener Verantwortung - unter Berücksichtigung der Richtlinien der Regierungspolitik - einsetzen können. Dabei wurde je VZÄ ein Betrag von 50.000 € angesetzt (45.000 € für Personal- und 5.000 € für Sachmittel). Die Verteilung auf die Bezirke erfolgt auf Basis der gemeldeten Einwohner (Stand 31.12.2016). Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurde für sämtliche in diesem Zusammenhang finanzierte Stellen der bezirksinterne Personaldurchschnittssatz verwendet, wenn dieser über 45.000 € lag.
5)Änderungen der I-Planungsdaten 2018/19 Für eine unbeschränkte Veranschlagung von Baumaßnahmen, die nach den von der BVV am 15.03.2017 beschlossenen Anmeldungen zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 im Bezirkshaushaltsplan 2018/2019 als Neubeginner vorgesehen sind, müssen geprüfte und genehmigte Bauplanungsunterlagen (BPU) vorliegen. Die in diesem Zusammenhang bisher mitgeteilten Prüfergebnisse weisen bei folgenden Bauvorhaben veränderte Gesamtkosten aus:
Die Kostensteigerungen werden überwiegend auf den Fortsetzungs- bzw. Schlussraten der Bauvorhaben ab 2020 abgebildet und führen insoweit zu einer Vorbelastung der bezirklichen Investitionspauschale der Folgejahre, deren Inanspruchnahme mit der bezirklichen Anmeldung zur Investitionsplanung 2019 bis 2023 zu konkretisieren sein wird. Die sich bereits in 2018 auswirkenden Kostenveränderungen bei den Bauvorhaben Bücherbusgarage (3640/71500) und Radweg Fischerhüttenstraße (3800/73801) sind durch Veränderung der Restmittelveranschlagung der Pauschalen Zuweisung bei 4500/71901 ausgeglichen worden. Für die Bauvorhaben zur Erneuerungen der Wasserleitungen auf den Friedhöfen „Parkfriedhof Lichterfelde“ (3820/71600), „Friedhof Steglitz“ (3820/71601) und „Waldfriedhof Zehlendorf“ (3820/71602) wird die Vorlage der BPU gegen Ende August 2017 erwartet. Sollten sich Kostenveränderungen ergeben, wären diese im Rahmen der Beratungen des Haushaltsauschusses der BVV vorzulegen und umzusetzen. Beim Bauvorhaben „Sporthalle Arndt-OG“(3704/71338) ist mit Schreiben der SenStadtWohn vom 19.07.2017 die Genehmigung der Vorplanungsunterlagen mit Gesamtkosten von 5.560.000 € (bisher: 5.515.000 €) erfolgt. Diese neuen Gesamtkosten sind in der vom Bezirksamt beschlossenen Haushaltsplanung berücksichtigt. Obwohl eine Vorlage genehmigter BPU bis zum Beschluss des Abgeordnetenhauses über den Doppelhaushalt 2018/2019 unwahrscheinlich ist, hält das Bezirksamt an einer Veranschlagung fest, da die Maßnahme als Folgemaßnahme direkt im Anschluss an die Erweiterungsbaumaßnahme (3704/71524) an derselben Schule erfolgen soll, deren Fertigstellung unmittelbar bevorsteht. Eine Veranschlagung ohne BPU führt zu einer gesetzlichen Sperre gem. § 24 Abs. 3 LHO, deren Aufhebung auf der Grundlage vorliegender BPU beim Hauptausschuss beantragt werden muss. Bei dem Bauvorhaben „Erweiterung des Standortes Lepsiusstraße für die Kopernikus-Oberschule“ (3702/70100) ergeben sich aus dem Bedarfsprogramm für die Sporthallenerrichtung (einschl. MUR-Abriss und Kleinspielfeld) vom 28.07.2017 über 6.054.000 € Mehrkosten bei der gezielt zugewiesenen Maßnahme in Höhe von 1.566.000 €, die auf der Rate 2019 und damit im Doppelhaushalt 2018/2019 veranschlagt werden sollen. Die Gesamtkosten erhöhen sich von 14.500.000 € auf 16.066.000 €, der Ansatz 2019 von 490.000 € auf 2.056.000 €. Da die Bezirkszuweisung im Rahmen des Senatsbeschlusses über den Gesamthaushalt am 11.07.2017 festgelegt ist und erst im Rahmen der Abgeordnetenhausbefassung angepasst werden kann, soll in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen die Ansatzerhöhung zunächst durch Pauschale Minderausgaben gegenfinanziert werden.
6) Tarifsteigerungen bei Freien Trägern Die SenFin hat den Bezirken zusätzliche Mittel für Tarifsteigerungen bei den Mitarbeitern der Freien Träger zugewiesen. Die für den PEP bzw. die Schuldnerinsolvenzberatung ausgewiesenen Beträge wurden an die betroffenen Bereiche weitergereicht. Ein zusätzlicher Pauschalbetrag i.H.v. 58.750 € ist im Bezirk auf die betroffenen Abteilung nach deren Anteil an den Ist-Ausgaben 2016 verteilt worden. Im Wesentlichen war hiervon das Jugendamt betroffen.
7)Gender Budgeting Wie in den Vorjahren sind die gemäß des RdB-Beschlusses vom 18.12.2008 von der Bezirksverwaltung ermittelten Genderdaten im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.
Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 in sechs Sitzungen beraten und in der 13. Sitzung am 14.09.2017 bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:
Für das Haushaltsjahr 2018: Einnahmen .............................................585.577.100 € Ausgaben ...............................................585.577.100 € Verpflichtungsermächtigungen ...............41.000.000 €
Für das Haushaltsjahr 2019: Einnahmen .............................................586.731.000 € Ausgaben ...............................................586.731.000 € Verpflichtungsermächtigungen ..............12.900.000 €
unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen:
Ansatzänderungen 2018 und 2019 (Beträge in €)
Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen
Erläuterungen
Änderung (kursiv): …Mehr in 2018 (55.000 €) wegen der nach Erarbeitung eines Raumkonzepts infolge der Raumknappheit in der Bezirksverwaltung erforderlichen Umzüge
Im Stellenplan sind im Zusammenhang mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes Stellen aufgabenmäßig nach verfahrensabhängiger und verfahrensunabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu unterscheiden, zu bündeln und mit entsprechenden Bereichsüberschriften zu versehen.
In den Stellenplan ist eine Stelle Tarifbeschäftigte/r EG 9 TV-L zur Umsetzung des Integrationsmanagements aufzunehmen.
In den Stellenplan ist eine Stelle Tarifbeschäftigte/r EG 10 TV-L mit dem Arbeitsgebiet „Neupflanzung von Straßenbäumen und Akquise von Spenden und Fördermitteln dazu“ aufzunehmen.
Änderung (kursiv): …Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 04.09.2017 über 304.000 € liegen vor. Die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 310.000 € betragen.
Änderung (kursiv): …Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 04.09.2017 über 442.000 € liegen vor. Die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 451.000 € betragen.
Änderung (kursiv): …Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 04.09.2017 über 270.000 € liegen vor. Die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 281.000 € betragen.
Änderung (kursiv): …Darüber hinaus sind hier vorsorglich Mittel für eine Finanzierungsbeteiligung für die im Schulsporthallenschnellbauprogramm des Senats bei Kapitel 2712, Titel 70601 veranschlagte und deshalb im Bezirkshaushalt bei Kapitel 3701, Titel 71542 weggefallene Sporthallenerrichtung für die Grundschule am Stadtpark Steglitz enthalten.
Die BVV hat in ihrer 12. Sitzung am 20.09.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:
Für das Haushaltsjahr 2018: Einnahmen .............................................585.577.100 € Ausgaben ...............................................585.577.100 € Verpflichtungsermächtigungen ...............41.000.000 €
Für das Haushaltsjahr 2019: Einnahmen .............................................586.731.000 € Ausgaben ...............................................586.731.000 € Verpflichtungsermächtigungen ..............12.900.000 €
unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen:
Ansatzänderungen 2018 und 2019 (Beträge in €)
Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen
Erläuterungen
Änderung (kursiv): …Mehr in 2018 (55.000 €) wegen der nach Erarbeitung eines Raumkonzepts infolge der Raumknappheit in der Bezirksverwaltung erforderlichen Umzüge
Im Stellenplan sind im Zusammenhang mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes Stellen aufgabenmäßig nach verfahrensabhängiger und verfahrensunabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu unterscheiden, zu bündeln und mit entsprechenden Bereichsüberschriften zu versehen.
In den Stellenplan ist eine Stelle Tarifbeschäftigte/r EG 9 TV-L zur Umsetzung des Integrationsmanagements aufzunehmen.
In den Stellenplan ist eine Stelle Tarifbeschäftigte/r EG 10 TV-L mit dem Arbeitsgebiet „Neupflanzung von Straßenbäumen und Akquise von Spenden und Fördermitteln dazu“ aufzunehmen.
Änderung (kursiv): …Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 04.09.2017 über 304.000 € liegen vor. Die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 310.000 € betragen.
Änderung (kursiv): …Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 04.09.2017 über 442.000 € liegen vor. Die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 451.000 € betragen.
Änderung (kursiv): …Genehmigte Bauplanungsunterlagen vom 04.09.2017 über 270.000 € liegen vor. Die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 281.000 € betragen.
Änderung (kursiv): …Darüber hinaus sind hier vorsorglich Mittel für eine Finanzierungsbeteiligung für die im Schulsporthallenschnellbauprogramm des Senats bei Kapitel 2712, Titel 70601 veranschlagte und deshalb im Bezirkshaushalt bei Kapitel 3701, Titel 71542 weggefallene Sporthallenerrichtung für die Grundschule am Stadtpark Steglitz enthalten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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