Drucksache - 0419/V  

 
 
Betreff: Laiendefibrillatoren (AED) im Einsatzleitsystem der Berliner Feuerwehr vermerken
Status:öffentlichAktenzeichen:241/V
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:Döhnert, Trülzsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung Empfehlung
28.09.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau-, Gebäude- und IT-Verwaltung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.07.2017
BE HochIT vom 28.09.2017
Beschluss vom 15.11.2017

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich umgehend für die Eintragung aller Standorte von Laiendefibrillatoren (AED) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf in das Einsatzleitsystem „Ignis“ der Berliner Feuerwehr einzusetzen. Einen Schwerpunkt sollen hierbei die Laiendefibrillatoren in bezirklichen Gebäuden (zum Beispiel Schulen, Sporthallen, Rathäuser etc.) bilden.

 

Zielsetzung soll sein, dass Leitstellenmitarbeiter bei einem Anruf unter der allgemeinen Notrufnummer 112 im Falle eines Herz-Kreislaufstillstandes oder eines entsprechenden begründeten Verdachts den Anrufer darauf hinweisen können, dass ein Laiendefibrillator (auch automatischer externer Defibrillator genannt) in der Nähe des Notfallortes zu finden ist.

 

Der Berliner Feuerwehr ist in diesem Rahmen jeweils sowohl die Adresse, der möglichst genaue Standort des Laiendefibrillators im entsprechenden Gebäude und ein Ansprechpartner inklusive Telefonnummer mitzuteilen. Das Bezirksamt wird in diesem Rahmen ersucht sicherzustellen, dass die Ansprechpartner (z.B. Pförtner) ausreichend in der Anwendung von Laiendefibrillatoren geschult und über den Aufbewahrungsort des Geräts informiert sind.

 

Begründung:

 

Unsere Recherchen haben ergeben, dass mit Stand 09.07.2017 nicht alle Laiendefibrillatoren im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Einsatzleitsystem „Ignis“ der Berliner Feuerwehr unter dem Stichwort „AED“ oder „Defibrillator“ vermerkt sind. Das Einsatzleitsystem wird von den Leitstellenmitarbeitern u.a. für die Disponierung von medizinischen Notfalleinsätzen im Rahmen von Notrufen genutzt. Wenn Laiendefibrillatoren im Einsatzleitsystem vermerkt sind, kann ein Leitstellenmitarbeiter, der einen entsprechenden Notruf aus der Nähe eines Laiendefibrillator-Standortes erhält, den Anrufer auf diesen hinweisen. Studien haben ergeben, dass viele Notfallzeugen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand wegen der Stresssituation nicht an einen in der Nähe zu findenden AED denken oder keine Kenntnis davon haben, dass in unmittelbarer Nähe ein solcher zu finden ist. Ebenfalls wurde belegt, dass die Anwendung eines AEDs die Überlebenswahrscheinlichkeit einer Person bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand signifikant steigert. [1, 2] Die Überlebenswahrscheinlichkeit des Betroffenen sinkt pro Minute ohne den lebensrettenden Stromstoß um 10 % - ein Defibrillator muss also möglichst frühzeitig eingesetzt werden. Gerade in Berlin, wo die Feuerwehr aus vielerlei Gründen die in weiten Teilen der Stadtltige Hilfsfrist von acht Minuten bis zum Eintreffen eines geeigneten Fahrzeugs (in 75 % der Fälle) nicht flächendeckend erfüllen kann, würde diese Maßnahme die statistische Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen merklich steigern. Mit jedem Tag, der ohne eine Eintragung der AED-Standorte in das Einsatzleitsystem verstreicht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person einen Herz-Kreislauf-Stillstand unnötigerweise nicht überlebt. Deshalb sehen wir die Dringlichkeit des Antrags als gegeben an.

 

[1] www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27373223

[2] www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJM200010263431701

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.07.2017

 

 

r die AfD-Fraktion,

 

hnert  Trülzsch

 

 

Der Antrag wurde am 28.09.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Hochbau-, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und bei einer Abstimmung mit 0 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Perduss

Aussschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 15.11.2017 beschlossen: 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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