Drucksache - 0412/V  

 
 
Betreff: Clearing- und Ombudsstelle für das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:338/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinks-, SPD-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Bader, Gruner, Krause
2. Semler, Steinhoff/Wojahn, Ehrhardt
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Empfehlung
12.10.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren vertagt   
09.11.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren vertagt   
07.12.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 11.07.2017
BE PSozSen vom 07.12.2017
Beschluss vom 17.01.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.05.2018

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich erneut bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf eine Ombudsstelle einrichtet. Zusätzlich soll dem Jobcenter die Einrichtung einer Clearingsstelle empfohlen werden. Beide Vertreter des Bezirksamtes sollen dieses Ansinnen in der Trägerversammlung des Jobcenters vertreten und dafür votieren.

 

Begründung:

 

Eine Clearing- und eine Ombudsstelle sind getrennt zu betrachten. Während die Clearingsstelle ein Teil des Jobcenters ist, arbeitet die Ombudsstelle unabhängig. Eine Gemeinsamkeit besteht darin, dass beide Einrichtungen die Arbeit des Jobcenters positiv unterstützen und nachweislich die Häufigkeit von Einsprüchen, Rechtsstreitigkeiten und Dienstaufsichtsbeschwerden reduzieren. Dadurch werden unter anderem Sachbearbeiter*innen, Sozialgerichte und dadurch letztlich alle Steuerzahler*innen entlasten. Beispiele aus Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg zeigen, dass durch die Einrichtung einer Clearing- beziehungsweise Ombudsstelle allein die Anzahl der Einspruchsverfahren um 10 % reduziert werden kann und laufende Verfahren deutlich verkürzt werden, da es zu einer schnellen Klärung und Bereinigung von Problemen und Missverständnissen kommt. Durch eine Clearing- und Ombudsstelle werden die Effizienz, Transparenz und die „Kund*innenfreundlichkeit“ des Jobcenters deutlich erhöht. Insbesondere die Ombudsstelle ist darüber hinaus in der Lage, den „Leistungsempfänger*innen“ als neutrale und unparteiische Instanz unbürokratisch zu helfen. Diese Unabhängigkeit sorgt erfahrungsgemäß für eine vertrauensvolle Akzeptanz der Ombudsstelle. Die regelmäßigen Berichte der Ombudsstelle an das Jobcenter tragen dort zudem zur Fehleranalyse und Optimierung von Verfahrensabläufen bei. Die Linksfraktion Steglitz-Zehlendorf empfiehlt zu diesem Antrag, den Ombudsmann von Friedrichshain-Kreuzberg sowie eine/n Vertreter*in der Clearingsstelle Tempelhof-Schöneberg anzuhören.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.7.2017

 

 

Für die Linksfraktion

 

 

Bader Gruner Krause

 

 

Der Antrag wurde am 07.12.2017 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Die SPD-, GRÜNE- und die FDP-Fraktion sind dem Antrag beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

lsch

Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 17.01.2018 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich erneut bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf eine Ombudsstelle einrichtet. Zusätzlich soll dem Jobcenter die Einrichtung einer Clearingsstelle empfohlen werden. Beide Vertreter des Bezirksamtes sollen dieses Ansinnen in der Trägerversammlung des Jobcenters vertreten und dafür votieren.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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