Drucksache - 0326/V  

 
 
Betreff: Sichere Spielplätze für Kinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GraffstädtBV Graffstädt
Verfasser:Graffstädt 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 15.05.2017
Schriftliche Beantwortung vom 19.05.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um durchzusetzen, dass die Spielplätze im Bezirk ausschließlich von Kindern von 0-12 Jahren und deren Begleitpersonen genutzt werden?

 

  1. Mit welchem Erfolg gelingt dies?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.05.2017

 

 

 

Volker Graffstädt

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 18.05.2017 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um durchzusetzen, dass die Spielplätze im Bezirk ausschließlich von Kindern von 0-12 Jahren und deren Begleitperson genutzt werden?

2. Mit welchem Erfolg gelingt das?

 

Die Kinderspielplätze in öffentlichen Grünanlagen sind öffentlich und somit allgemein zugänglich. Öffentliche Kinderspielplätze werden entsprechend den Spielbedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen angelegt. Es werden folgende Spielplatzarten unterschieden:

 

Kleinkinderspielplätze, die für Kinder unter sechs Jahren geeignet sind, allgemeine Spielplätze mit Spielangeboten für Kleinkinder und für die über Sechsjährigen sowie Spielplätze für ältere Kinder und Jugendliche – also für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

 

Eine weitere Besonderheit stellen pädagogisch betreute Spielplätze dar. Zu dieser Nutzungsart zählen Abenteuerspielplätze, Bauspielplätze und Kinderbauernhöfe. Das Angebot der pädagogisch betreuten Spielplätze steht nur an Wochentagen und während der Arbeitszeit der Betreuer zur Verfügung. Pflege, Wartung und Betreuung dieser Plätze erfolgt durch die Jugendeinrichtungen der Bezirke.

 

Die Aufgabe des Bezirkes besteht darin, Spielplätze anzulegen, zu erhalten und diese weiterzuentwickeln. Dabei bleiben sie dennoch öffentliche Flächen, die für jede und jeden zugänglich sind. Dies soll so bleiben. Das Bezirksamt hat nicht vor Eingangskontrollen an Spielplätzen einzurichten.

Im Rahmen des Unterhaltungsauftrages überprüft die Spielplatzkolonne wöchentlich die Spielplätze. Wenn dabei starke Vandalismusschäden oder überdurchschnittliche Vermüllung festgestellt werden, wird das Ordnungsamt gebeten, den betreffenden Spielplatz verstärkt zu bestreifen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg,

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 

 
 

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